Eine Aktie ist ein Wertpapier, das ein Teilhaberrecht an einem Unternehmen verbrieft. Der Aktionär ist am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt, prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes. Die Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben um sich Eigenkapital zu verschaffen. Anschließend können die Aktien an verschiedenen Wertpapierbörsen gehandelt werden. Der Wert einer Aktie hängt von Angebot und Nachfrage der Aktie an den Börsen ab.
In der Satzung und im Aktiengesetzt sind die Rechte eines Aktionärs geregelt.
Aktien können je nach Art verschiedene Ausstattungsmerkmale aufweisen. Die Inhaberaktie und Namensaktie haben eine unterschiedliche Art der Übertragung. Die Stammaktie und Vorzugsaktie unterscheiden sich im Umfang des verbrieften Rechts.
Die Dividende ist eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre. Auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wird dir Höhe der Dividende pro Aktie festgelegt und einmal jährlich an die Aktionäre gezahlt. Entscheidend für die Höhe der Dividende sind der Bilanzgewinn und die zukünftigen Gewinnerwartungen des Unternehmens.
Im Rahmen einer Kapitalerhöhung erhalten Aktionäre mit dem Bezugsrecht das Recht, eine bestimmte Anzahl junger Aktien zu kaufen. Der Aktionär hat die Möglichkeit, seinen prozentualen Anteil am Grundkapital aufrecht zu erhalten, da es sonst durch die Kapitalerhöhung zu einem Verwässerungseffekt kommt. Bezugsrechte haben einen rechnerischen Wert, daher kann das Recht entweder innerhalb einer Frist ausgeübt werden oder an der Börse verkauft bzw. gehandelt werden.