Hamburg (www.aktiencheck.de) - Nachdem ein Austritt Griechenlands erst einmal vom Tisch ist, dürften die Märkte in den nächsten Wochen ihr Augenmerk vor allem auf Spanien legen, so die Analysten der HSH Nordbank AG.
Die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag durch die Zusage von Hilfen zur Rekapitalisierung des spanischen Bankensektors im Volumen von bis zu 100 Mrd. EUR habe sich nicht erfüllt. So sei der Spread gegenüber 10-jährigen Bunds bis zum 18. Juni auf ein neues Hoch bei über 560 Basispunkte angestiegen. Zu der Verunsicherung der Anleger trage bei, dass die Höhe der für die Rekapitalisierung der Banken nötigen Gelder noch nicht endgültig geklärt sei. Da sich Spanien in der Rezession befinde und die Hauspreise nach wie vor sinken würden, dürfte der bereits auf 8,7% gestiegene Anteil der ausfallgefährdeten Kredite an den Portfolios der Banken weiter zunehmen.
Für Irritation sorge aber auch die Unsicherheit darüber, ob die zugesagten Mittel vom EFSF oder ESM finanziert würden. Da ESM-Kredite einen bevorrechtigten Status besitzen würden, würde sich durch sie das Ausfallrisiko für die sonstigen Anleihegläubiger ceteris paribus erhöhen. Zentral sei schließlich, inwieweit Spanien noch auf weitere Hilfen angewiesen sein könnte. Neues Zutrauen in die Solvenz des spanischen Staates dürften die Investoren nach Erachten der Analysten schöpfen, wenn sich eine Stabilisierung der Wirtschaft abzeichne. Angesichts der staatlichen Sparmaßnahmen und der hohen Arbeitslosigkeit sei dies allerdings kurzfristig nicht zu erwarten. Auch würden die Früchte der Arbeitsmarktreformen und der zuletzt verbesserten Wettbewerbsfähigkeit wohl erst längerfristig geernet werden können.
Die Diskussion um ein weiteres Rettungspaket dürfte daher anhalten, falls die Regierungen auf den anstehenden Gipfeln keine Perspektiven in Richtung Eurobills, Eurobonds oder Anleiheankäufen am Sekundärmarkt durch den ESM eröffnen würden. Würden die derzeit von Spanien zu zahlenden Renditen nicht zurückgehen, werde das Land wohl spätestens 2013 weitere Hilfen beantragen müssen. (21.06.2012/ac/a/m)
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