Immobilienfonds • Immobilien Europa

Anlageschwerpunkt Grundbesitz Europa

WKN
980700
Emittent
DWS Grundbesitz GmbH
ISIN
DE0009807008
31,256 EUR
-0,107 EUR-0,34 %
Geld
31,162 EUR
(353 Stk.)
Brief
31,349 EUR
(351 Stk.)
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Fondsvolumen
7,90 Mrd. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
3,86 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Branchen

Immobilien BüroKonsumgüterWohnung und HausTransport/Logistikdiverse BranchenHotelerie
Stand:
  • Immobilien Büro (44,3 %)
  • Konsumgüter (22,3 %)
  • Wohnung und Haus (17,5 %)
  • Transport/ Logistik (7,5 %)

Zusammensetzung nach Land

DeutschlandGroßbritannienFrankreichNiederlandePolenSpanienItalienFinnlandIrlandSchwedenUngarnPortugal
Stand:
  • Deutschland (29,9 %)
  • Großbritannien (19,6 %)
  • Frankreich (12,6 %)
  • Niederlande (8,8 %)

Zusammensetzung nach Instrument

ImmobilienBarmittel
Stand:
  • Immobilien (86,1 %)
  • Barmittel (13,9 %)

Top Holdings zu Grundbesitz Europa

WertpapiernameAnteil
Barcelona, Diagonal Mar (ES)4,90 %
London, Stratford (GB)4,70 %
Berlin, UP! (DE)3,70 %
Frankfurt, WestendDuo (DE)3,30 %
München, Metris (DE)2,90 %
Posen, Stary Browar (PL)2,60 %
London, Parkhouse (GB)2,40 %
Amsterdam, Rivierstaete (NL)2,20 %
Valmontone, Via della Pace, Loc. Pascolaro (IT)2,20 %
Dublin, Upper Glenageary Road (IE)2,10 %
Summe:31,00 %
Stand:

Fondsstrategie zu Grundbesitz Europa

Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens schwerpunktmäßig in Mitgliedsländern der Europäischen Union (nachfolgend 'EU') und des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend 'EWR') sowie zu einem geringen Anteil in Ländern außerhalb der EU/des EWR. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gefördert sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden keine nachhaltigen Investitionen getätigt.