Börsenlexikon
Börsenbegriffe von A bis Z
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144 Einträge für A
A
"A" steht für "Teilabnahme" im Optionshandel und sagt aus, dass nur ein Teil der > Optionen zum angegebenen Preis gehandelt oder übertragen werden konnten, da noch weitere Nachfrage bestand. Das Gegenteil hiervon ist die "Teilzuteilung".
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