BGH weist Klage gegen Zinsberechnung von Lebensversicherungen ab

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Ein Rentner klagte gegen die Zinsberechnung seiner Lebensversicherung. Der BGH hat die Klage aber abgewiesen. Damit ist wohl auch der Versuch für mehr Transparenz in der Branche gescheitert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Rentners gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung abgewiesen. Die Revision werde zurückgewiesen, teilte der BGH am Mittwoch mit. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn der Versicherungsvertrag abgelaufen ist.

Der 71-Jährige hatte den Allianz-Konzern verklagt und ihm vorgeworfen, dass er für seine kapitalbildende Lebensversicherung zu wenig Zinsen bekommen habe. Die Allianz hatte dem Rentner rund 28.000 Euro ausgezahlt, als dessen Lebenpolice 2008 ausgelaufen war. Rund 9.100 Euro davon deklarierte die Allianz als Überschüsse. Der Kläger war allerdings der Ansicht, die Versicherung habe ihm 650 Euro zu wenig ausbezahlt, weil sie die Bewertungs- oder stillen Reserven unzulässigerweise mit anderen Überschüssen verrechnet habe.

Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass dem Kläger ein weiterer Zahlungsanspruch nicht zustehe. Die Versicherung habe ihn korrekt an den stillen Reserven beteiligt. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

Seit 2008 müssen Versicherte an den Bewertungs- oder stillen Reserven der Versicherer beteiligt werden. Verbraucherschützer beklagen allerdings, dass Versicherer die Berechnung der Überschüsse nicht transparent genug darstellen. Sie hatten sich von dem Prozess erhofft, dass der BGH die Unternehmen grundsätzlich zur Vorlage transparenter und nachvollziehbarer Berechnungen der Zinsen verpflichtet.

OnVista/dpa-AFX
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