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BaFin untersagt "Ankäufer" von Policen Einlagengeschäft

Börsen-Zeitung, 7.8.2012

ssc Frankfurt - Zum zweiten Mal binnen weniger Wochen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einem Unternehmen das Einlagengeschäft untersagt. Diesmal trifft es die Darmstädter HLO Consulting Group. Diese soll im Rahmen der unerlaubten Geschäftstätigkeit einen Gesamtbetrag von 3,2 Mill. Euro angenommen haben, wie die Behörde mitteilt.

HLO habe sich auf den "Ankauf" - wobei die BaFin das Wort in Anführungszeichen setzt - von Lebensversicherungspolicen und anderen Vermögensanlagen spezialisiert. Anleger hätten zwischen verschiedenen Varianten der Zahlung des "Kaufpreises" wählen können. Die Auszahlung sollte demnach über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren erfolgen, wobei über die Laufzeit eine Rendite von bis zu 100 % versprochen worden sei. Auch eine Auszahlung in 120 gleichbleibenden Monatsraten sei angeboten worden. Bei diesen und ...
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