Finanzplatz London feiert juristischen Sieg gegen Eurozone

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Ein seltener Erfolg für die Londoner Finanzwelt im Kampf gegen die Eurozone. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg kippt eine umstrittene Vorgabe der EZB für Finanztransaktionen.

Großbritannien feiert im Kampf um die Bedeutung des Finanzplatzes London einen seltenen Erfolg gegen die Eurozone. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg erklärte eine Vorgabe der Europäischen Zentralbank (EZB) für nichtig, wonach die Abwicklung von großen Wertpapier-Geschäften in Euro auch im Euroraum stattfinden muss. Eine solche Verordnung übersteige die Befugnisse der Notenbank, urteilten die Richter.

Eine Bestätigung der EZB-Vorgabe durch den Gerichtshof wäre ein schwerer Schlag für den Finanzplatz London gewesen. Die britische Hauptstadt ist das weltweite Zentrum für Clearing-Häuser, die als sogenannte zentrale Gegenparteien das Risiko von Finanzgeschäften in Billionenhöhe managen. Hätte sich die EZB durchgesetzt, wären viele Clearing-Häuser mit ihren Euro-Geschäften nach Paris oder Frankfurt gezogen.

Erfolg nach Reihe von Niederlagen

In der nun vom EuGH gekippten Regelung der EZB sah Großbritannien einen Nachteil für den Finanzplatz London und einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union. Die britische Regierung habe stets deutlich gemacht, dass sie die gleichen Rechte für alle Länder im EU-Binnenmarkt fordere, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Eurozone, sagte Finanzminister George Osborne.

„Deshalb haben wir gegen die zutiefst diskriminierende Standortpolitik der EZB geklagt”, so Osborne. Die EU-kritische Regierung von Premierminister David Cameron verwahrt sich gegen zu strikte EU-Finanzmarktregeln aus Brüssel oder Frankfurt und ist deshalb in mehreren Fällen vor den EuGH gezogen.

Zuletzt war die Regierung in London gegen die Finanztransaktionssteuer, die Boni-Begrenzung für Banker und das Leerverkaufsverbot vorgegangen, hatte dabei aber jeweils empfindliche Niederlagen kassiert. Gegen das aktuelle Urteil kann die EZB in den nächsten zwei Monaten noch Rechtsmittel einlegen.

Rückenwind für proeuropäische Kräfte

Die EU-Richter umschifften in ihrem Urteil allerdings die Frage, ob die EZB tatsächlich andere Länder benachteiligt. Sie konzentrierten sich vielmehr auf die ihrer Meinung nach nicht vorhandene rechtliche Befugnis, solche über die reine Aufsicht hinausgehenden Regeln zu erlassen.

Angesichts der geplanten Volksabstimmung über den Verbleib in der EU erhoffen sich proeuropäische Kräfte Rückenwind von dem Urteil. Es belege, wie wichtig es für Großbritannien sei, Mitglied der EU zu sei, sagte die Europaabgeordnete Catherine Bearder von den Liberaldemokraten, die in London gemeinsam mit den konservativen Tories von Premierminister David Cameron regieren. “Außerhalb der EU hätte das Vereinte Königreich nicht klagen und dieses Ergebnis erzielen können.”

OnVista/dpa-AFX/Reuters
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