Gericht: Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich

dpa-AFX · Uhr

KOBLENZ (dpa-AFX) - Die Kirchensteuerpflicht ist verfassungsrechtlich unbedenklich und verstößt nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mitteilte. Damit scheiterte ein Ehepaar auch in zweiter Instanz mit seiner Klage, in der es genau das Gegenteil behauptet hatte. Das OVG wies darauf hin, dass beide Katholiken nur aus der Kirche auszutreten brauchten, um Kirchensteuer nicht mehr zahlen zu müssen (Az: 6 A 10941/15.OVG).

Sie hatten argumentiert, es sei mit dem Grundrecht auf ungestörte Ausübung der Religion nicht vereinbar, dass sie nicht nur ihre Kirchenmitgliedschaft, sondern auch ihre Religionsausübung beenden müssten, um dem staatlichen Zwang zur Kirchensteuer zu entgehen.

Dem OVG-Beschluss zufolge wird diese Steuer aber von den Kirchen erhoben und vom beklagten Land Rheinland-Pfalz über seine Finanzämter nur eingezogen. Soweit mit einem Kirchenaustritt Einschränkungen der Teilnahme am kirchlichen Leben verbunden seien, würden sie ebenfalls nicht vom Land festgelegt, sondern allenfalls von den Kirchen./jaa/DP/she

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