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Wann wird eine Berührung zum Kündigungsgrund?

Es begann harmlos. Seit drei Jahren arbeitete Annabelle Neumann* bei einem Personaldienstleister. Ihre Aufgabe: neue Kunden finden und alte bei Laune halten. Ein klassischer Job im Vertrieb, bei dem - das war der 31-Jährigen durchaus klar - Dienstreisen genauso zum Tagesgeschäft gehörten wie Anspielungen, Schoten und Zoten.

Etwa die Bemerkungen eines externen Geschäftspartners: Immer wenn dieser zu beruflichen Besprechungen in sein Büro lud, wollte er vor seinen Kollegen mit flapsigen Sprüchen punkten. Sie sollten sich nicht wundern, so der 50-Jährige, wenn aus seinem Raum in den nächsten Minuten weibliches Stöhnen zu hören sei. Er werde vorsichtshalber mal die Tür schließen. Bald wurde der Mann auch bei Geschäftsessen aufdringlicher. Schrieb Neumann am Wochenende E-Mails, machte ihr Komplimente. Und gestand, dass er doch gerne mal ein paar ruhige Minuten mit ihr hätte. Ehefrau hin oder her.

Bis Annabelle Neumann den Mann aufforderte, vom hormonellen Gaspedal zu steigen und die Anspielungen sein zu lassen. Und tatsächlich: Er hielt sich daran.

Bei Veronica Köhler* blieb es nicht bei verbalen Obszönitäten: Die damals 21-Jährige absolvierte ein Praktikum bei einer Krankenversicherung. Alle paar Tage wechselte sie das Team, um das Unternehmen kennenzulernen. Auch eine Station beim Betriebsarzt stand auf dem Programm. Im Vorfeld hatten Kolleginnen sie gewarnt. Der Mediziner sei bekannt "für seine derben Anmachsprüche gegenüber Frauen". Sie sollten recht behalten.

An ihrem ersten Tag musste Köhler Excel-Tabellen anlegen. Doch dem Arzt arbeitete sie angeblich zu langsam. Er setzte sich dicht neben die Studentin und legte seine Hand auf ihre....

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