Bloße Unhöflichkeiten von Vorgesetzten oder ein harscher Tonfall sind noch kein „Mobbing“ und deshalb kein Grund, die Arbeit niederzulegen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Damit wurde zugleich die fristlose Kündigung für eine Managerin wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ für zulässig erklärt (Az.: 7 BV 162/12).
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