Schiffsfonds taugen nicht zur Altersvorsorge

HANDELSBLATT · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Empfiehlt eine Bank eine Beteiligung an einem Schiffsfonds zur Altersvorsorge, haftet die Bank wegen nicht anlegergerechter Beratung – so lautet ein aktuelles Urteil. Die Volksbank Brackenheim-Güglingen nahe Heilbronn soll demnach rund eine halbe Million Euro plus entgangener Zinsen zahlen und prüft laut Vorstand Jochen Hermann, ob sie in Berufung geht. „Solange werden wir uns nicht zu Einzelheiten äußern“, sagte Hermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Auch ein Sprecher des Heilbronner Landgerichts nannte keine Details (Az. 6 O 299/13).

Die Stuttgarter Kanzlei Hahn Rechtsanwälte hatte nach eigenen Angaben den Kläger vertreten, der auf Anraten der Bank im Jahr 2007 mehrere geschlossene Fonds gezeichnet habe. Solche Fonds sind unternehmerische Beteiligungen etwa für Schiffe, Immobilien, Infrastruktur oder auch Flugzeuge, bei denen Anleger ihre Einlagen - anders als bei frei handelbaren offenen Investmentfonds - in der Regel erst nach Ablauf einer jahrelangen Laufzeit wiedersehen.

Insgesamt habe der Mandant 450.000 Euro investiert und mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten wollen, teilte die Kanzlei mit. Zu dem vorgegebenen Anlageziel hätten die Fonds aber nicht empfohlen werden dürfen.

Hermann erklärte, für den Erfolg von Schiffsfonds seien die Charterraten wichtig. Diese hätten seinerzeit deutlich höher gelegen und seien infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise gesunken. Diese Entwicklung wirke sich auch auf die Ausschüttungen aus.

Der Vorstand sagte ohne Bezug zum konkreten Fall, dass solche Beteiligungen nur für vermögende Kunden eine Rolle spielten. „Das macht nicht mal ein halbes Prozent unserer Kunden aus.“ Wie vielen die Bank die Zeichnung jener Fonds empfohlen hat, sagte er nicht.

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