DGAP-News: Nach Zulassung von 10.000 Zuschauer*innen verzichtet Borussia Dortmund einstweilen auf weitere gerichtliche Überprüfung (deutsch)

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Nach Zulassung von 10.000 Zuschauer*innen verzichtet Borussia Dortmund einstweilen auf weitere gerichtliche Überprüfung

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DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
Nach Zulassung von 10.000 Zuschauer*innen verzichtet Borussia Dortmund
einstweilen auf weitere gerichtliche Überprüfung

03.02.2022 / 16:01
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Weil das Land Nordrhein-Westfalen die bislang bestehende
Zuschauerbeschränkung in der heute veröffentlichten Fassung der CoronaSchVO
NRW "gekippt" hat und für Großveranstaltungen in der aktuellen
Infektionssituation nunmehr bis zu 10.000 Zuschauer*innen unter Einhaltung
bestimmter Hygiene- und Infektionsschutzregelungen zulässt, hat Borussia
Dortmund heute seinen Hauptantrag auf Zulassung von 25.000 Zuschauer*innen
für erledigt erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, sich dem
anzuschließen.

Mit der heutigen Änderung der CoronaSchVO NRW ist der Landesgesetzgeber im
Ergebnis dem Hilfsantrag des BVB auf Zulassung von 10.000 Zuschauer*innen
vollumfänglich gefolgt.
Es war daher aus unserer Sicht richtig und wichtig, das Eilverfahren
anzustrengen.

Die derzeitige (wenn auch erhöhte) Zuschauerbeschränkung ist nach unserer
Auffassung jedoch nach wie vor nicht zufriedenstellend bzw. angemessen. Der
BVB erwartet daher zeitnah weitere, verlässliche und planbare
Öffnungsperspektiven für die zahlenmäßige Zulassung weiterer
Zuschauer*innen. Denn die wesentlichen rechtlichen Bedenken sind auch durch
die derzeitige Fassung der CoronaSchVO NRW nicht beseitigt. So zeichnen sich
bereits jetzt bundesweit abermals völlig unterschiedliche landesrechtliche
Regelungen ab, die insbesondere aus dem rechtlichen Blickwinkel des
Gleichbehandlungsgrundsatzes weiterhin kritisch und unverständlich
erscheinen. Erneut wird auch u.a. die Größe des Dortmunder Stadions mit
einer Gesamtkapazität von 81.365 Zuschauer*innen nicht hinreichend im
Gesamtkontext der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte des BVB
beachtet; gleiches gilt für das belegbare individuelle und unter
Infektionsschutzgesichtspunkten sichere An- und Abreiseverhalten der BVB-
und Gästefans.

Borussia Dortmund ist bereit, gemeinsam und zeitnah den Dialog hinsichtlich
weiterer Öffnungsperspektiven zu führen. Wir beobachten die Entwicklungen
der Sach- und Rechtslage weiter und behalten uns einen erneuten Eilantrag
ausdrücklich und vorsorglich vor.

Dortmund, den 03. Februar 2022

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations


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