EQS-Adhoc: WeGrow AG beschließt Emission eines besicherten 8 % Green Bonds mit fünfjähriger Laufzeit und einem Volumen von bis zu 10 Mio. Euro

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EQS-Ad-hoc: WeGrow AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
WeGrow AG beschließt Emission eines besicherten 8 % Green Bonds mit fünfjähriger Laufzeit und einem Volumen von bis zu 10 Mio. Euro

21.10.2024 / 11:30 CET/CEST
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WeGrow AG beschließt Emission eines besicherten 8 % Green Bonds mit fünfjähriger Laufzeit und einem Volumen von bis zu 10 Mio. Euro

Tönisvorst, 21. Oktober 2024 – Der Vorstand der WeGrow AG (ISIN: DE000A2LQUV1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine besicherte Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A383RQ0) in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro zu begeben. Der Green Bond ist über die Laufzeit von fünf Jahren mit einem Zinssatz von 8 % p.a. ausgestattet. Die Besicherung des grünen Wertpapiers sieht vor, dass 28,9 % der Anteile an der KiriFarm Europa GmbH & Co. KG, die von der WeGrow Germany GmbH sowie der WeGrow AG gehalten werden und die zum 31. Dezember 2023 einen anteiligen Buchwert von 10,1 Mio. Euro hatten, zu Gunsten der Schultze & Braun Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH verpfändet werden. Die KiriFarm Europa GmbH & Co. KG verfügte zum 31. Dezember 2023 über 35 Mio. Euro Eigenkapital sowie 37,1 Mio. Euro Vermögenswerte in Form von Grundstücken, Baumbestand und technischen Anlagen.

EthiFinance bestätigt, dass das Green-Bond-Rahmenwerk von WeGrow mit den ICMA 2021 Green Bond Principles übereinstimmt. Die förderfähigen Projektkategorien umfassen Aktivitäten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten, insbesondere zur Eindämmung des Klimawandels. WeGrow plant, 70 % des Nettoemissionserlöses im Geschäftsbereich Timber Products in den Auf- und Ausbau von Holzverarbeitungsprojekten für die industrielle Fertigung von Holzbauprodukten und Holzbau-Systemen zu investieren. Zudem sind eine automatisierte Fertigungsanlage zur Herstellung von Holzbaumodulen (inklusive Infrastruktur, Maschinen und Geräte), Materialprüfungen, Zulassungen sowie Beantragung, Erwerb und Erweiterung erforderlicher Patentrechte geplant. 30 % des Nettoemissionserlöses sollen im Geschäftsbereich Timber Farming in neue bzw. in den Ausbau und die Weiterentwicklung der bestehenden Kiriholz-Anbauprojekte investiert werden. Darüber hinaus sind die Mittel auch für die zur Bewirtschaftung und Beerntung erforderliche Infrastruktur sowie für landwirtschaftliche/forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte vorgesehen.

Vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung können Anleger vom 24. Oktober 2024 bis 7. November 2024 (14 Uhr) ihre Zeichnungsaufträge für den besicherten Green Bond 2024/2029 über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse AG im XETRA-Handelssystem abgeben. Vom 24. Oktober 2024 bis 20. Oktober 2025 (14 Uhr) kann der besicherte Green Bond 2024/2029 auch bei der WeGrow AG durch Nutzung eines über die Webseite www.wegrow.de/anleihe herunterzuladenden Zeichnungsscheins gezeichnet werden. Die Emission wird von der DICAMA AG als Financial Advisor begleitet.

Das öffentliche Angebot in Deutschland und Luxemburg erfolgt auf Basis des von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) gebilligten Wertpapierprospekts, der auf der Webseite www.wegrow.de/anleihe veröffentlicht ist.

Mitteilende Person:
Allin Gasparian
Vorstandsvorsitzende

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Diese Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der WeGrow AG dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren des Green Bonds 2024/2029 der WeGrow AG werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend den Green Bond 2024/2029 der WeGrow AG darf ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) gebilligten Wertpapierprospektes erfolgen, der unter www.wegrow.de/anleihe und www.luxse.com veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Der Green Bond 2024/2029 der WeGrow AG wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.

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