ABOUT YOU Holding SE Hamburg ISIN DE000A3CNK42 (WKN A3CNK4)
ISIN DE000A40UTY9 (WKN A40UTY) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit die Aktionär*innen der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“ oder „Gesellschaft“) mit Sitz in Hamburg zu der am Dienstag, den 22. Juli 2025, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Eine physische Präsenz der Aktionär*innen oder Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) vor Ort ist nicht möglich. Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen erfolgt - auch bei der Bevollmächtigung von Dritten - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen. Die Aktionär*innen werden gebeten, die näheren Informationen zur Stimmrechtsausübung und zu den sonstigen ausübbaren Aktionärsrechten unterhalb der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen zu beachten.
Der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes1 (AktG) ist die Domstraße 18, 20095 Hamburg, Deutschland. Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice von ABOUT YOU („Aktionärsportal“), der unter hauptversammlung.aboutyou.de erreichbar ist, in Bild und Ton übertragen.
1 Auf ABOUT YOU finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), insbesondere Art. 9 Abs. 1, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
INHALTSÜBERSICHT
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 28. Februar 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 28. Februar 2025 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB |
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
4. |
Billigung des Vergütungsberichts |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 |
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat der ABOUT YOU Holding SE |
II. |
Weitere Angaben und Hinweise |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABOUT YOU Holding SE zum 28. Februar 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 28. Februar 2025 und des zusammengefassten Lageberichts für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024/2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB |
Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung über die genannte Internetadresse zugänglich sein und in der Hauptversammlung erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 28. Februar 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. |
Billigung des Vergütungsberichts |
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024/2025 erstellt, welcher nunmehr der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG zur Billigung vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte durch den Abschlussprüfer auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts im Hinblick auf die Angaben des § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG.
Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 zu billigen.
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 |
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
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5.1 |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 28. Februar 2026 endende Geschäftsjahr (Geschäftsjahr 2025/2026) sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 31. August 2025 enthaltenen verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2025/2026; sowie |
5.2 |
zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025/2026 |
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zu wählen.
Über die beiden Punkte soll getrennt abgestimmt werden.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464; sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der CSRD sieht vor, dass die Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche für Unternehmen wie ABOUT YOU vorgesehen ist, durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung des geprüften Unternehmens erfolgt. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass nach deutschem Recht der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Hauptversammlung zu wählen ist. Mit einer baldigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird fest gerechnet, weshalb entsprechend den europäischen Vorgaben bereits jetzt auch eine Wahl des Nachhaltigkeitsprüfers durch die Hauptversammlung durchgeführt werden soll.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat der ABOUT YOU Holding SE |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 SE-VO, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 Nr. 1 SEBG, § 21 SE-Beteiligungsvereinbarung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Am 11. Dezember 2024 hat die Zalando SE mit Sitz in Berlin, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 158855 B („Zalando“) ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionär*innen von ABOUT YOU („Übernahmeangebot“) gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG) abgegeben. Am 20. Januar 2025 hat Zalando die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Ausweislich der am 11. März 2025 veröffentlichten Ergebnisbekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG wurde das Übernahmeangebot nach Ablauf der weiteren Annahmefrist für insgesamt 38.278.603 ABOUT YOU Aktien angenommen. Nach Angaben in der Ergebnisbekanntmachung hielt Zalando zum Ablauf der weiteren Annahmefrist zudem unmittelbar 11.844.373 ABOUT YOU Aktien und hat zusätzlich bedingte Aktienkaufverträge über 110.487.030 ABOUT YOU Aktien abgeschlossen. Dies entspricht in Summe mehr als 85% des Grundkapitals von ABOUT YOU und unter Herausrechnung der zum Zeitpunkt dieser Einberufung gehaltenen 10.683.080 eigenen Aktien mehr als 90% des Grundkapitals von ABOUT YOU.
Der Vollzug des Übernahmeangebots steht noch unter der Bedingung des Erhalts der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Europäischen Union. Diese muss nach den Bedingungen des Übernahmeangebots spätestens bis zum 31. Januar 2026 vorliegen. Es ist möglich, dass die fusionskontrollrechtliche Freigabe in der Europäischen Union und der Vollzug der Transaktion noch vor der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli 2025 erfolgen. Den Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Europäischen Union wird Zalando im Internet unter https://www.the-perfect-fit.de bekanntmachen.
Vor diesem Hintergrund haben drei Mitglieder des Aufsichtsrats, namentlich Niels Jacobsen, Petra Scharner-Wolff und Christian Leybold signalisiert, dass sie unverzüglich nach Bekanntmachung des Erhalts der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Europäischen Union durch Zalando ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niederlegen werden, damit die Besetzung des Aufsichtsrats an die neue Anteilseignerstruktur angepasst werden kann. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Sebastian Klauke, hatte ABOUT YOU - wie zuletzt mit Mitteilung vom 8. Januar 2025 bekannt gemacht - bereits zuvor darüber informiert, sein Aufsichtsratsmandat nach einem geordneten Übergang im Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot niederzulegen.
Die vier Niederlegungen erfolgen frühestens mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 22. Juli 2025. Von der satzungsmäßigen Möglichkeit, auf die Einhaltung der einmonatigen Frist zur Niederlegung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung zu verzichten oder diese zu verkürzen, wird bei Bedarf Gebrauch gemacht.
Ferner hat ABOUT YOU am 11. Februar 2025 mit großer Trauer und tiefem Bedauern bekannt geben müssen, dass Christina Johansson, Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, am 7. Februar 2025 verstorben ist.
Mit Blick auf die zu erwartenden vier Amtsniederlegungen sowie den Todesfall im Aufsichtsrat soll die Hauptversammlung am 22. Juli 2025 über die Neubesetzung dieser fünf Aufsichtsratsmitglieder entscheiden.
Der Aufsichtsrat schlägt nach Maßgabe der nachfolgend erläuterten Bedingungen - gestützt auf die Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses - vor,
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6.1 |
Padmaja Bommareddy, wohnhaft in Berlin, Senior Vice President Corporate Development and Sustainability bei Zalando SE; |
6.2 |
Roeland Loof, wohnhaft in Naarden, Niederlande, Vice President Finance bei Zalando SE; |
6.3 |
David Schneider, wohnhaft in Berlin, Mitglied des Vorstands der Zalando SE; |
6.4 |
David Schröder, wohnhaft in Berlin, Mitglied des Vorstands der Zalando SE; und |
6.5 |
Dr. Lena Wallenhorst, wohnhaft in Frankfurt, Group General Counsel bei Zalando SE; |
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für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, höchstens jedoch für sechs Jahre.
Mit der vorstehend unter Ziffer 6.1 vorgeschlagenen Wahl von Padmaja Bommareddy soll eine Nachfolgerin für das verstorbene Mitglied Christina Johansson bestellt werden.
Es ist vorgesehen, dass David Schröder im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.
Die Wahlen unter vorstehenden Ziffern 6.2 bis 6.5 erfolgen mit Blick auf die erwarteten vier Niederlegungen, über die der Vorstand in der Hauptversammlung am 22. Juli 2025 berichten wird.
Für den Fall, dass vor der Hauptversammlung am 22. Juli 2025 der Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Europäischen Union für den Zusammenschluss mit ABOUT YOU noch nicht von Zalando bekanntgemacht worden ist, stehen die Wahlen sämtlicher fünf vorgeschlagenen Kandidaten jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Europäischen Union von Zalando bis zum 31. Januar 2026 bekanntgemacht worden ist. Zudem stehen für diesen Fall die Wahlen unter den vorstehenden Ziffern 6.2 bis 6.5 jeweils unter der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass jeweils für einen Sitz die Niederlegung erklärt und wirksam geworden ist; sofern die Niederlegung nicht für alle vier Sitze gleichzeitig wirksam wird, treten die gewählten Aufsichtsratsmitglieder in der Reihenfolge des Zustandekommens ihrer Wahl (d. h. in der Reihenfolge der Feststellung der Wahlergebnisse durch den Versammlungsleiter) das Aufsichtsratsmandat an. Die Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beginnt mit Eintritt der jeweiligen vorgenannten Bedingungen; es handelt sich jeweils nicht um eine Ersatzmitgliedschaft für das amtierende Aufsichtsratsmitglied.
Die Aufsichtsratsmitglieder sollen im Wege der Einzelabstimmung gewählt werden.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und liegen im Sinne des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Ziele und Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im Mai 2023 überarbeitet und sind im Internet unter governance.aboutyou.de abrufbar. Überdies hat der Aufsichtsrat die Umsetzung seiner Ziele und des Kompetenzprofils in der Erklärung zur Unternehmensführung in Form einer Qualifikationsmatrix im Sinne der Empfehlung C.1 Deutscher Corporate Governance Kodex offengelegt, welche Bestandteil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 und unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar ist.
Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen insbesondere David Schröder und Roeland Loof. Nach der Überzeugung des Aufsichtsrats sind die Mitglieder des Aufsichtsrats auch zukünftig in ihrer Gesamtheit im Sinne von § 100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG mit dem Sektor vertraut, in dem ABOUT YOU tätig ist.
Die fünf vorgeschlagenen Kandidaten sind Organmitglied bzw. Mitarbeiter*innen der Zalando SE, einem nach Vollzug des Übernahmeangebots wesentlich an ABOUT YOU beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und des Aufsichtsrats werden damit - eine erfolgreiche Wahl vorausgesetzt - im Zeitpunkt des Amtsantritts zwischen Padmaja Bommareddy, Roeland Loof, David Schneider, David Schröder, Dr. Lena Wallenhorst persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu einem wesentlich an ABOUT YOU beteiligten Aktionär im Sinne von Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex bestehen, jedoch nicht zu der Gesellschaft oder ihren Organen.
Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG, die Lebensläufe der Kandidaten, aus denen sich die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie Angaben zu den jeweiligen wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben, sowie Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
Sämtliche vorgeschlagenen Personen haben für den Fall ihrer Wahl bereits mitgeteilt, dass sie diese Wahl annehmen werden.
II. |
Weitere Angaben und Hinweise |
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital von ABOUT YOU 186.153.487 EUR und ist in 186.153.487 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. ABOUT YOU hält im Zeitpunkt der Einberufung 10.683.080 eigene Aktien. Hieraus stehen ABOUT YOU keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt somit 175.470.407 Stück.
2. |
Virtuelle Hauptversammlung und ausübbare Aktionärsrechte |
Auf Grundlage von § 17 Abs. 8 der Satzung in Verbindung mit § 118a AktG hat der Vorstand entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Dies bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes:
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Eine physische Präsenz vor Ort ist für die Aktionär*innen bzw. deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter*innen von ABOUT YOU) nicht möglich. Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5.). |
• |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl über das Aktionärsportal ausüben (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 7. und 8.). Ferner besteht die Möglichkeit, die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen mit der Ausübung des Stimmrechts nach Weisung zu betrauen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 9.). Andere Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht. Über das Aktionärsportal besteht bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptversammlung die Möglichkeit zur Ausübung des Stimmrechts und zur Beauftragung der von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen. |
• |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zur Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal einreichen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5. und 11.). |
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Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht in der Hauptversammlung. Innerhalb dieses Rederechts können sie auch Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung stellen (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 5., 12. und 13.). |
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Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunfts- und Nachfragerecht (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 14.). |
• |
Etwaige Widersprüche zur Niederschrift des Notars gegen Beschlussfassungen der Hauptversammlung können von Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, während der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal erklärt werden (zu weiteren Einzelheiten siehe nachfolgend unter 15.). |
Soweit nachstehend nicht anders ausgeführt, bestehen über die vorstehend genannten Rechte hinaus (einschließlich der Vorgaben für die Art und Weise ihrer Ausübung) keine weiteren versammlungsbezogenen ausübbaren Aktionärsrechte.
Die Aktionär*innen werden gebeten, die nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte besonders zu beachten.
3. |
Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis der Berechtigung, persönliche Zugangsdaten |
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere zu Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 30. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, (Nachweisstichtag) Aktionär*innen von ABOUT YOU sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 15. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
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Anmeldestelle: |
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ABOUT YOU Holding SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden die Aktionär*innen von der Anmeldestelle eine Anmeldebestätigung erhalten, die die persönlichen Zugangsdaten für das Aktionärsportal beinhaltet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionär*innen, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die oben genannte Adresse Sorge zu tragen. Dies stellt keine Beschränkung der Ausübung des Stimmrechts oder der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte dar.
4. |
Bedeutung des Nachweisstichtags |
Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz der Aktionär*innen zum Nachweisstichtag. Im Verhältnis zu ABOUT YOU gilt für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte als Aktionär*in nur, wer den Nachweis erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär*in werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht berechtigt, das Stimmrecht oder sonstige ausübbare Aktionärsrechte auszuüben; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich von dem/der Vorbesitzer*in, welche/-r die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
5. |
Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton |
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über das Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) übertragen. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär*innen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ausüben.
Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter hauptversammlung.aboutyou.de ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (Aktionärsportal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten Aktionär*innen eine Anmeldebestätigung, die die Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthält. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionär*innen im Aktionärsportal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.
7. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl |
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionär*innen berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Berechtigungsnachweis erbracht haben.
Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgt ausschließlich über das Aktionärsportal. Die Briefwahl-Stimme kann ab dem 1. Juli 2025 und auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können abgegebene Stimmen über das Aktionärsportal geändert oder widerrufen werden.
8. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte |
Aktionär*innen können ihr Stimmrecht und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte auch durch eine/-n Bevollmächtigte*n, z. B. durch einen von § 135 AktG erfassten Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine/-n sonstige/-n Dritte*n, ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt ein/-e Aktionär*in mehr als eine Person, kann ABOUT YOU eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmberechtigte Aktionär*innen können eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal oder postalisch sowie per E-Mail an die Hauptversammlungsadresse bevollmächtigen.
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Hauptversammlungsadresse: |
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ABOUT YOU Holding SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erklärt werden. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es dann nicht mehr.
Aktionär*innen, die postalisch oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse eine/-n Vertreter*in durch Erklärung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht die Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür bereithält und die unter hauptversammlung.aboutyou.de heruntergeladen werden können.
Wird die Vollmacht nicht unmittelbar gegenüber ABOUT YOU, sondern gegenüber dem/der Vertreter*in erteilt (sog. Innenvollmacht), bedürfen die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber ABOUT YOU sowie grundsätzlich auch der Widerruf der Vollmacht der Textform. Der Nachweis einer im Innenverhältnis erteilten Bevollmächtigung kann durch Übermittlung des Nachweises per Post oder per E-Mail an die oben genannte Hauptversammlungsadresse geführt werden.
Auch für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem/der Vertreter*in werden die Aktionär*innen gebeten, die Formulare zu verwenden, welche ABOUT YOU hierfür bereithält.
Bei der Bevollmächtigung eines von § 135 AktG erfassten Intermediärs, eines Stimmrechtsberaters, einer Aktionärsvereinigung oder einer Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär*innen zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem/der jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
In jedem Fall kann ein/-e Bevollmächtigte*r die ausübbaren Aktionärsrechte über das Aktionärsportal nur dann wahrnehmen, wenn er/sie auf Veranlassung der Aktionär*innen individuelle Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhalten hat.
Um die Hinterlegung des/der Bevollmächtigten als Bevollmächtigte*r gewährleisten zu können, gilt Folgendes:
Erfolgt die Bevollmächtigung unmittelbar gegenüber ABOUT YOU über das Aktionärsportal, kann die Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal erteilt werden.
Eine postalisch oder per E-Mail unmittelbar gegenüber ABOUT YOU erteilte oder der Nachweis einer gegenüber dem/der Vertreter*in erteilten Bevollmächtigung muss aus organisatorischen Gründen jedoch spätestens bis zum 21. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei ABOUT YOU), bei der oben genannten Hauptversammlungsadresse eingegangen sein.
9. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen |
Außerdem wird den Aktionär*innen, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, angeboten, von ABOUT YOU benannte Stimmrechtsvertreter*innen zu bevollmächtigen und sich bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter*innen nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten ausüben können, zu denen sie Weisungen erhalten haben. Bitte beachten Sie ferner, dass die Stimmrechtsvertreter*innen keine Aufträge zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Die Vollmacht und Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen sollen über das Aktionärsportal erteilt werden.
Aktionär*innen, die die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen über das Aktionärsportal bevollmächtigen möchten, können Vollmachten nebst Weisungen auch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache über das Aktionärsportal übermitteln. Die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen werden dann im Anschluss an die förmliche Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung (d. h. hier die Möglichkeit zur Abgabe von Weisungen an die von ABOUT YOU benannten Stimmrechtsvertreter*innen) die ihnen erteilten Weisungen entsprechend umsetzen.
Über das Aktionärsportal sind Änderungen und der Widerruf von bereits über das Aktionärsportal erteilten Vollmachten nebst Weisungen auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Aussprache möglich.
Weitere Informationen zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen sowie die entsprechenden Informationen für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionär*innen nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt wird, und sind auch unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
10. |
Information für Intermediäre |
Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
11. |
Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen zur Tagesordnung |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung über das Aktionärsportal übermitteln. Die Stellungnahmen müssen ABOUT YOU bis zum Ablauf des 16. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Stellungnahmen sind in Textform in deutscher Sprache über das Aktionärsportal zu übermitteln. Sie dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.
ABOUT YOU wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter Nennung des Namens der übermittelnden Aktionär*innen im Aktionärsportal (erreichbar unter hauptversammlung.aboutyou.de) zugänglich machen.
ABOUT YOU wird eine Stellungnahme nicht zugänglich machen, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfasst, sowie wenn sie einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt aufweist oder der Inhalt keinen ausreichenden Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung erkennen lässt. Ebenso werden Stellungnahmen nicht zugänglich gemacht, die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt oder die auf andere Weise oder in anderer als deutscher Sprache eingereicht wurden oder wenn zu erkennen ist, dass der/die übermittelnde Aktionär*in bzw. deren Bevollmächtigte nicht an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wird.
Etwaige Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Solche ausübbaren Aktionärsrechte sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
12. |
Rederecht sowie im Rahmen des Rederechts zu stellende Gegenanträge und Wahlvorschläge |
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Rederecht.
Zur Ausübung des Rederechts können Redebeiträge spätestens ab Beginn der Hauptversammlung über das Aktionärsportal angemeldet werden.
Der Versammlungsleiter kann gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten zeitlich angemessen beschränken. Er kann dabei insbesondere Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner*innen zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung angemessen festlegen; das schließt insbesondere auch die Möglichkeit ein, die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der Debatte anzuordnen.
Technische Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rederechts ist, dass Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten über ein internetfähiges Endgerät verfügen, welches ebenfalls eine Kamera und ein Mikrofon hat, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.
ABOUT YOU behält sich das Recht vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär*in bzw. ihrer Bevollmächtigten und ABOUT YOU in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und den Redebeitrag zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.
Anträge und Wahlvorschläge (dazu nachstehend 12.) sowie Fragen und Nachfragen (dazu 13.) können Bestandteil des Redebeitrags sein. Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen ausübbaren Aktionärsrechten finden sich nachstehend.
13. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen |
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der Videokommunikation wahrzunehmendes Recht, Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen.
Anträge und Wahlvorschläge sind insoweit im Rahmen des Rederechts der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten zu stellen. Die vorstehenden Ausführungen zur Wahrnehmung des Rederechts, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen, gelten entsprechend.
Darüber hinaus sind Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten bereits im Vorfeld der Hauptversammlung berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Weitere Einzelheiten dazu finden sich nachstehend unter 15.b. Von ABOUT YOU zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt.
14. |
Auskunfts- und Nachfragerecht |
Die elektronisch der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunftsrecht. Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht zu.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunfts- und Nachfragerecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann. In diesem Fall gelten die vorstehenden Ausführungen zur Wahrnehmung des Rederechts (siehe 12.) entsprechend.
Weitere Einzelheiten zum Auskunftsrecht finden sich nachstehend unter 15.c.
15. |
Widerspruch gegen Beschlussfassung der Hauptversammlung |
Die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal während der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll zu erklären.
16. |
Rechte der Aktionär*innen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a. |
Verlangen auf Tagesordnungsergänzung nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionär*innen, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss ABOUT YOU spätestens bis zum Ablauf des 21. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:
ABOUT YOU Holding SE
-Vorstand-
Domstraße 10
20095 Hamburg
Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionär*innen außerdem unter hauptversammlung.aboutyou.de zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Über den im Rahmen einer zulässigen Tagesordnungsergänzung bekannt gemachten Beschlussvorschlag wird während der Hauptversammlung abgestimmt. |
b. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär*innen gemäß §§ 126, 127 AktG
Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten sind berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden, sind sie gemäß § 126 Abs. 1 AktG spätestens bis zum Ablauf des 7. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte angekündigte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
ABOUT YOU Holding SE
-Vorstand-
Domstraße 10
20095 Hamburg
Deutschland
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionär*innen einschließlich des Namens, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich unter hauptversammlung.aboutyou.de veröffentlicht.
Für Wahlvorschläge von Aktionär*innen (Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts (Tagesordnungspunkt 5) sowie Wahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)) gemäß § 127 AktG gelten die vorstehenden Ausführungen einschließlich der Frist für die Zugänglichmachung des Wahlvorschlags (Zugang spätestens bis zum Ablauf des 7. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ) sinngemäß; der Wahlvorschlag muss nicht begründet werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall der Wahl zum Aufsichtsrat Angaben zu anderen Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält.
Von ABOUT YOU zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionär*innen bzw. ihrer Bevollmächtigten gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten das Stimmrecht ausüben. Sofern der/die den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär*in bzw. dessen/deren Bevollmächtigte*r nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. |
c. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG
Die der Hauptversammlung elektronisch zugeschalteten Aktionär*innen bzw. ihre Bevollmächtigten haben in der Hauptversammlung ein im Wege der elektronischen Kommunikation wahrzunehmendes Auskunftsrecht.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunfts- und Nachfragerecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation wahrgenommen werden kann.
Das Auskunftsrecht umfasst das Verlangen einer Auskunft vom Vorstand über Angelegenheiten der Gesellschaft, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen von ABOUT YOU zu verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u. a. der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die ABOUT YOU Holding SE und den Konzern vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht grundsätzlich auch auf die Lage des von ABOUT YOU angeführten Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte gemäß § 131 Abs. 3 AktG. Das gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet wäre, ABOUT YOU oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde.
Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionär*innen bzw. ihren Bevollmächtigten ein Nachfragerecht zu, § 131 Abs. 1d AktG.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär*innen nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 118a, § 122 Abs. 2, § 126, § 127, § 130a, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auch unter hauptversammlung.aboutyou.de. Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung finden sich dort. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht. |
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17. |
Informationen zum Datenschutz |
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.aboutyou.de.
Hamburg, Juni 2025
ABOUT YOU Holding SE
Der Vorstand
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