Verdacht auf Bestechlichkeit bei der Autobahn GmbH

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Compliance-Regeln

Berlin (dpa) - Eine Führungskraft der Autobahn GmbH des Bundes soll nach einem Bericht des «Handelsblatt» sensible Daten weitergegeben haben. Im Raum steht der Verdacht der Bestechlichkeit bei Vergabeverfahren. Nach Angaben der Autobahn GmbH ist bereits eine interne Prüfung gelaufen, zu der man aus rechtlichen Gründen derzeit keine Auskunft geben könne. Die Vorwürfe würden sehr ernst genommen, hieß es bei dem bundeseigenen Unternehmen weiter.

Dem «Handelsblatt»-Bericht zufolge sollen möglicherweise sensible Informationen der Autobahn GmbH des Bundes an eine Unternehmensberatung geflossen sein, die diese bei Ausschreibungen der Autobahn GmbH zum eigenen Vorteil genutzt haben könnte.

Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) habe den Sachverhalt nach Eingang eines Hinweises zur rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Aus Sicht des LKA steht der Verdacht der Bestechlichkeit wie auch der Verdacht des Verrats von Geschäftsgeheimnissen im Raum.

Bei der Autobahn GmbH des Bundes hieß es auf Nachfrage, zu den rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens gehöre es, dass Berater nicht in Entscheidungen eingebunden sein dürfen, die ihre eigene Vergabe betreffen. Dies diene der Vermeidung von Interessenskonflikten sowie der Sicherstellung fairer und transparenter Vergabeverfahren. Der Grundsatz der Vertraulichkeit sei ein zentraler Eckpfeiler des deutschen und europäischen Vergaberechts.

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