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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: BASF SE / Aktienrückkauf
BASF SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
16.03.2026 / 13:29 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 19. Zwischenmeldung
Ludwigshafen – 16. März 2026 – Im Zeitraum vom 9. März 2026 bis einschließlich 13. März 2026 wurde eine Anzahl von 898.477 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der BASF SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. November 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. November 2025 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von BASF SE veröffentlicht unter www.basf.com/aktienrueckkauf.
Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 3. November 2025 bis einschließlich 13. März 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 18.480.959 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der BASF SE erfolgt durch eine von BASF SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) sowie weitere Handelssysteme.
Kontakt
Dr. Stefanie Wettberg
BASF Investor Relations
+49 621-60-48002
stefanie.wettberg@basf.com
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