Volkswagen schnürt Vergleich mit Ex-Audi-Chef Stadler nochmal auf

Reuters · Uhr
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Berlin, 08. Mai (Reuters) - ⁠Volkswagen schnürt den Vergleich mit dem ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler im Dieselskandal nochmal auf. In der Einladung zur Hauptversammlung heißt es, Volkswagen und Audi hätten mit Stadler Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Haftungsvergleichs aufgenommen. Eine Einigung sei aber bisher noch nicht erzielt worden, das sei bis auf Weiteres auch nicht absehbar. Hintergrund sei, dass ‌Stadler inzwischen rechtskräftig wegen seiner Rolle in dem Skandal verurteilt sei. Deswegen fallen vergütungsbezogene Ansprüche Stadlers weg, und der vereinbarte Eigenbeitrag Stadlers entspreche in weiten Teilen nicht mehr der Summe, die ursprünglich vereinbart worden ⁠sei.

VW hatte ⁠sich mit dem früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn, Stadler und deren Managerhaftpflichtversicherungen 2021 auf einen millionenschweren Vergleich geeinigt. Stadler sollte in den Vergleich 4,1 Millionen Euro einbringen, heißt es in der Einladung zur Hauptversammlung. Dieses Geld solle er überwiegend dadurch einbringen, dass er auf ihm eigentlich zustehende Abfindungsansprüche von Volkswagen und Audi verzichtet. Nach seiner Verurteilung fallen jedoch diese Ansprüche weg, was nun neue Verhandlungen erfordert. Zudem steht in der Sache ‌noch ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle aus, das darüber entscheiden muss, ‌auf welcher Grundlage die Eigenanteile der Manager berechnet werden sollen. Ursprünglich hatte das OLG es für ausreichend erachtet, bei der Berechnung der Beiträge der Manager nur die Gehälter der Spitzenmanager zugrunde zu legen. Auf deren Vermögen komme es ⁠nicht an.

Doch das sah der Bundesgerichtshof im September 2025 anders. Das OLG muss nun aufklären, ob auf der ‌Hauptversammlung 2021 Fragen nach den Vermögensverhältnissen von Winterkorn und ⁠Stadler beantwortet wurden. Sollte das Fragerecht der Aktionäre hierbei beschnitten worden sein, wäre die Zustimmung auch dazu nicht ordnungsgemäß zustande gekommen. Dann müsste die Hauptversammlung auch hierzu neu abstimmen.

Dass der gesamte millionenschwere Vergleich jetzt auf der Tagesordnung der Hauptversammlung gelandet ist, ist eine Folge des BGH-Urteils. Darin ‌wurde festgelegt, dass die VW-Aktionäre dem 2021 geschlossenen Haftungsvergleich ⁠noch einmal zustimmen müssen. In der Einladung wurden ⁠die Aktionäre aufgefordert, der Einigung mit Winterkorn zuzustimmen, aber gegen die bisherige Vereinbarung mit Stadler zu stimmen.

2015 war bekannt geworden, dass in Dieselmotoren von VW eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut worden war, sodass die Grenzwerte für die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht aber im Straßenverkehr. In einer vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen Untersuchung kam eine Wirtschaftskanzlei zu dem Ergebnis, dass Winterkorn, Stadler und andere dabei ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hätten. Dadurch sei VW ein Milliardenschaden entstanden. Der Konzern schloss im Juni 2021 Haftungsvergleiche mit den D&O-Versicherern und den beiden Managern ab, die die Hauptversammlung kurze Zeit später mit 99 ⁠Prozent der Stimmen billigte. D&O-Versicherungen decken Schäden ab, die Top-Manager im Amt verursachen.

(Bericht von Christina Amann. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter Berlin.Newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder Frankfurt.Newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen ‌und Märkte)

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