EQS-CMS: Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
08.06.2026 / 18:00 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art.2Abs. 2, Abs.3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 01. Juni 2026 bis 07. Juni 2026 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 794.154 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 01. Juni 2026 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (https://www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/share).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 01. Juni 2026 bis 07. Juni 2026 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 794.154 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 08. Juni 2026
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand
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1Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.
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