EQS-CMS: Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Beiersdorf Aktiengesellschaft / Aktienrückkaufprogramm 2026/2027 – 10. Zwischenmeldung
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

13.07.2026 / 11:16 CET/CEST
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Beiersdorf Aktiengesellschaft: Aktienrückkaufprogramm 2026/2027 –

10. Zwischenmeldung

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft gab am 6. Mai 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn der 1. Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2026/2027 bekannt.

In der Zeit vom 6. Juli 2026 bis zum 10. Juli 2026 wurden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026/2027 insgesamt 39.500 Aktien erworben.

Die Aktien wurden wie folgt erworben:

Aktienrückkaufprogramm 2026/2027

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Internetseite der Beiersdorf Aktiengesellschaft veröffentlicht: https://www.beiersdorf.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf

Das Gesamtvolumen der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 6. Mai 2026 bis einschließlich 10. Juli 2026 erworben wurden, beträgt 514.646 Stück.

Der Erwerb der Aktien wird durch ein von der Beiersdorf Aktiengesellschaft beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt.

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