EQS-CMS: adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
20.07.2026 / 18:15 CET/CEST
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adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Bekanntmachung gemäß Art.5 Abs.1 lit.b) und Abs.3 Verordnung (EU) Nr.596/2014 (MAR) i.V.m. Art.2 Abs.2 und Abs.3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 4.Zwischenmeldung
Die adidas AG hat am 2. Februar 2026 den Beginn und am 23. Juni 2026 die Fortsetzung eines Aktienrückkaufprogramms (der "Aktienrückkaufprogramm") mit einer zweiten Tranche durch eine Mitteilung gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gegeben.
Die Zahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen wie folgt:
Die Gesamtzahl der bis zum 17. Juli 2026 im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms zurückerworbenen Aktien beträgt 962.604.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.adidas-group.com/de/investoren/aktie/aktienruckkauf abrufbar.
adidas AG
Der Vorstand
[1] Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.
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