Düsseldorf/Frankfurt, 17. Aug (Reuters) - Apple ändert im Streit mit dem Bundeskartellamt interne Regeln, nach denen App-Anbieter auf iPhones und iPads Nutzerdaten für personalisierte Werbung verwenden können. "Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden", sagte der Chef der Bonner Behörde, Andreas Mundt, am Montag.
Mit den verbindlichen Zusagen des US-Techriesen würden die Abfragefenster für eigene Angebote und für Apps anderer Anbieter deutlich stärker angeglichen. Dabei würden abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in der von Apple vorgegebenen Abfrage für Drittanbieter wegfallen. Dieses Verfahren gegen Apple sei damit abgeschlossen, teilte das Kartellamt weiter mit. Der iPhone-Hersteller ergänzte, dass die Änderungen künftig in fast allen EU-Staaten gelten würden.
Der Konflikt dreht sich um das sogenannte App Tracking Transparency Framework (ATTF). Mithilfe dieser Funktion können Apple-Nutzer entscheiden, welche Aktivitäten eine Drittanbieter-App oder -Internetseite aufzeichnen darf. Dagegen laufen Verlage und die Facebook-Mutter Meta, die von Werbeeinnahmen abhängig sind, Sturm. Sie benötigen möglichst exakte Nutzerprofile, damit Anwendern zielgerichtete Anzeigen auf den Geräten ausgespielt werden können. Diese bringen mehr Geld ein als breit gestreute Kampagnen.
Apple erklärte, die Privatsphäre sei ein Menschenrecht. Die aktuelle ATTF-Abfrage sei klar, verständlich und wirksam, um Nutzern die Kontrolle ihrer Daten zu ermöglichen. "Diese Einschätzung teilen auch deutsche Datenschutzbehörden. Dennoch haben wir uns auf Wunsch des Bundeskartellamts bereiterklärt, Text und Gestaltung der Abfrage anzupassen." So könne das Tool weiter in Europa angeboten werden.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2025 das ATTF scharf kritisiert. Bestimmte Anforderungen gälten nur für Drittanbieter von Apps und nicht für Apple selbst. Dies könnte eine verbotene Ungleichbehandlung bedeuten. Der US-Konzern schlug daraufhin Modifikationen für die Einwilligungsabfragen vor. Diese Änderungen reichen nach Ansicht des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft jedoch nicht aus. Apple entscheide weiterhin darüber, wer Zugang zu werberelevanten Daten erhalte. Der US-Konzern hat die Kritik stets zurückgewiesen.
Die Wettbewerbsbehörden Frankreichs und Italiens brummten Apple jedoch wegen des ATTF Geldbußen von zusammengerechnet rund 250 Millionen Euro auf. In Polen ermitteln die zuständigen Behörden ebenfalls wegen möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht.
Apple unterliegt als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einer verschärften Regulierung durch das Bundeskartellamt. Mundt hat sich zum Ziel gesetzt, zusammen mit anderen Kartellbehörden den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu sichern. Auch beim Online-Händler Amazon, der Alphabet-Tochter Google und der Facebook-Mutter Meta hatten die Bonner eine solche Einstufung vorgenommen.
(Bericht von Hakan Ersen und Matthias Inverardi, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)



