Regierung spricht über Klimaschutz-Passus im Grundgesetz - aber Union skeptisch
Berlin, 17. Aug (Reuters) - Die schwarz-rote Koalition spricht nach Angaben eines Regierungssprechers über eine Aufnahme des Kampfes gegen den Klimawandel ins Grundgesetz. Er verwies am Montag in Berlin auf einen entsprechenden Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Zugleich hieß es in der Union aber, dass die Chancen für eine Grundgesetzänderung schon wegen der nötigen Abstimmung mit Grünen und Linken gering seien. Auch Bundesverkehrsminister Steffen Bilger äußerte sich am Rande einer Veranstaltung von BASF in Ludwigshafen skeptisch zu dem Vorschlag mehrerer SPD-Minister, Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. "Man kann Hitzeschutz auch betreiben, ohne dafür das Grundgesetz zu ändern", sagte der CDU-Politiker.
Die SPD-Bundesminister hatten in den vergangenen Tagen nicht nur ein Aktionsprogramm gegen die Folgen von Hitzewellen gefordert, sondern auch eine Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz. Einem entsprechenden Vorstoß von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) schlossen sich vier weitere sozialdemokratische Kabinettsmitglieder an, darunter Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil. Das Finanzministerium könne sich vorstellen, Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Hitzeschutz auch aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Für die Ausgestaltung der einzelnen Programme wären dann die jeweiligen Ressorts zuständig.
In der Union hatte der Vorstoß des Koalitionspartners für Irritationen gesorgt. Eine Grundgesetzänderung wird von CDU und CSU schon wegen der nötigen Zweidrittelmehrheit und der dafür erforderlichen Stimmen von Grünen und Linken als extrem schwierig angesehen. Denn die CDU lehnt eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ab. Zudem gibt es in der Union Zweifel, ob die Erweiterung des Grundgesetzes um den Klimaschutz wirklich nötig ist. Man wolle aber einen Koalitionskonflikt vermeiden, hieß es. "Ich halte es für besser, wenn wir uns jetzt einfach auf unsere Arbeit konzentrieren, anstatt uns jetzt in langwierige Diskussionen über Grundgesetzänderungen zu begeben", sagte Verkehrsminister Bilger.
Das SPD-geführte Umweltministerium verwies dagegen auf einen Beschluss der Umweltminister von Bund und Ländern, der eine Grundgesetzänderung fordert. Man wolle bis November ausarbeiten, wie genau eine Änderung aussehen könnte. Eine Grundgesetzänderung könne die nötige Abstimmung des Bundes mit Ländern und Kommunen bei diesem Thema vereinfachen, sagte ein Sprecher.
Unterdessen entspannt sich die Lage in den Brandgebieten in Westdeutschland und Belgien nahe der deutschen Grenze. Am Montagmorgen half Regen über Ostbelgien den Feuerwehrleuten im Kampf gegen den größten Waldbrand in der Geschichte des Landes, der die deutsche Grenze zu erreichen drohte. Auch im Hürtgenwald in Nordrhein-Westfalen wurde ein Brand unter Kontrolle gebracht. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte mit, dass die für die Brandbekämpfung eingesetzten Löschhubschrauber und Bergepanzer wieder abgezogen worden seien.
Das Bundeswirtschaftsministerium betonte erneut, dass das anhaltende Niedrigwasser im Rhein keine so großen wirtschaftlichen Schäden verursachen würde wie in früheren Jahren mit Wassermangel. "Die Niedrigwasserstände sind ja historisch kein neues Phänomen", sagte eine Sprecherin. Viele Unternehmen hätten darauf bei Lagerhaltung oder Transportwegen reagiert, um ihre Lieferketten widerstandsfähiger zu machen. "Deshalb gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen, die negativen Effekte potenziell besser abgefedert werden als noch in den vergangenen Jahren."
(Bericht von Andreas Rinke, Christian Krämer; redigiert von Scot W. StevensonBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)




