AfD - Beobachtung durch Verfassungsschutz entbehrt jeder Grundlage

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Die AfD bezeichnet die Beobachtung durch den Verfassungsschutz als politisch motiviert.

Es werde gezielt versucht, mit Hilfe des Inlandsgeheimdienstes die Wahlchancen der AfD zu schmälern, erklärten die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland am Mittwoch. Es sei kein Zufall, dass diese Informationen ausgerechnet im Bundestagswahljahr und wenige Tage vor zwei wichtigen Landtagswahlen an die Presse durchgestochen seien.

Medien wie ARD, ZDF und "Spiegel" hatten zuvor übereinstimmend berichtet, dass der Bundesverfassungsschutz (BfV) die AfD als Verdachtsfall hinsichtlich der Grundgesetztreue der Partei eingestuft habe. Damit können nun auch nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen eingesetzt werden. Das Bundesamt wollte sich nicht dazu äußern. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", teilte es mit. Auch eine mit dem Vorgang vertraute Person berichtete Reuters von der Einstufung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, bezeichnete dies als richtig: "Bei der AfD ist nicht nur ein Flügel rechtsradikal, sondern in der ganzen Partei existieren verfassungswidrige Tendenzen. Deshalb ist es absolut richtig, dass der Verfassungsschutz jetzt die AfD als Ganzes beobachtet."

Die Agenda sei offensichtlich, sagte Gauland. "Erst so zu sagen: Prüffall, dann Verdachtsfall, dann Überwachung, und dann kommt irgendwann der Antrag auf Verbot der Partei." Dies ende aber vor dem Verfassungsgericht und nicht vor dem Verfassungsschutz. "Gegen die ungerechtfertigte Einstufung der AfD werden wir selbstverständlich juristisch vorgehen", kündigte Weidel auf Twitter an.

Bereits Anfang 2019 hatte der Verfassungsschutz die AfD als Prüffall eingestuft. Damit durfte nur öffentlich zugängliches Material ausgewertet werden. Die Einstufung ist ausschlaggebend dafür, in welchem Umfang der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Die AfD ging gerichtlich dagegen vor. Das Kölner Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag der AfD Ende Februar 2019 statt. Damit durfte der Verfassungsschutz die AfD nicht als Prüffall bezeichnen.

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