Aus für Nahles-Rente? – Was Berater über Altersvorsorge wissen müssen

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Ohne Akzeptanz

Hinter dem Begriff der Nahles-Rente versteckt sich ein Modell der ehemaligen Bundesarbeitsministerin und Ex-SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, das im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2017 auf den Weg gebracht wurde und zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Das Konzept basiert auf einem Sozialpartnermodell, d. h. die Tarifpartner sollten sich weitgehend autonom über die Umsetzungswege einer Zielrente ohne Rendite- und Beitrags-Garantie einigen. Nach 22 Monaten blieb die Nahles-Rente bislang ohne Erfolg.

Pay and forget

Die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Betriebsrentenstärkungsgesetz standen von Anfang an unter Beschuss. Das „pay and forget“-Konzept sieht eine reine Beitragszusage vor, d.h. die Arbeitgeber müssen sich nicht um Renditen oder den Erhalt der Beiträge kümmern. Vor dem Hintergrund von Niedrig- und Negativzinsen bei Anleihen sollten Renditechancen erhöht werden. Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Wegfall der Garantien für die Höhe der Rentenzahlungen und den Erhalt der Beiträge kann verstärkt in renditestärkere, aber auch schwankungsintensivere Anlageklassen wie Aktien investiert werden. Die Entbindung von der Haftung sollte kleinere und mittlere Unternehmen dazu animieren, eigene Betriebsrenten anzubieten. Allerdings hat das Gesetz vor die Eigeninitiative der Unternehmen die tarifvertragliche Einigung gesetzt. In der verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften liegt auch der Grund für die bisherige Erfolglosigkeit des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.

Schluss mit dem Sozialpartnermodell?

Aufgrund der Uneinigkeit der Tarifparteien ist noch kein einziger Vertrag zustande gekommen, möglicherweise wird es dazu auch nicht mehr kommen. Kritik kam von den Gewerkschaften an dem gesetzlich vorgegebenen Ausschluss von Garantien, aber auch an den verstärkten Aktien-Investments. Dabei wird allerdings gerne vergessen, dass Garantien durch die hohen Kosten zu den starken Renditekillern bei den Altersvorsorgeverträgen zählen. Zudem wurde an der Nahles-Rente bemängelt, dass die Unternehmen durch die Zielrente via Beitragszusage völlig aus der Haftung genommen werden. Klar ist: Ohne die Gewerkschaften geht im Sozialpartnermodell nichts. Ein wichtiger Impuls, ob die Nahles-Rente noch eine Zukunft hat, dürfte vom Kongress der IG Metall, der noch bis 12. Oktober in Nürnberg stattfindet, ausgehen. Hier zeichnet sich jedoch ab, dass die mächtige Einzelgewerkschaft vor allem auf eine höhere gesetzliche Rente setzt. Allerdings bleibt die Finanzierung des Gewerkschafts-Wunsches weitgehend unklar. Möglicherweise stellt die Bundesregierung die Nahles-Rente in ihrer bisherigen Form bald aufs Abstellgleis. Die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“, die die Regierung zu dem Thema berät, tendiert zu einer gesetzlich verpflichtenden Neuregelung.

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