BaFin News: ABANQO AG (vormals ABANKO AG): BaFin untersagt das öffentliche Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die ABANQO AG darf ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat dem Unternehmen am 10.9.2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) untersagt, das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen öffentlich anzubieten.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (26.09.2018)

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