BaFin News: Bitcoin Profit kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Profit keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (07.04.2020)

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