BaFin News: Bitcoin Profit kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Profit keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (07.04.2020)