Börsen-Streit zwischen Schweiz und EU eskaliert – Können Aktien wie Nestlé, Roche und Novartis bald nur noch an der SIX gehandelt werden?

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Die EU und die Schweiz steuern auf eine weitere Eskalation des Streits um ein neues Partnerschaftsabkommen zu. Weil sich die Schweizer Regierung wegen innenpolitischer Widerstände weigert, dem bereits ausgehandelten Vertrag zuzustimmen, wird die EU an diesem Sonntag die Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung auslaufen lassen. Damit werden EU-Händler nicht mehr wie bisher an der Börse in Zürich handeln können.

Schweiz reagiert mit Gegenmaßnahme

Die Schweizer wollen negative Konsequenzen mit einer Verordnung aushebeln. Sie haben angekündigt, im Gegenzug den Handel mit Schweizer Aktien in der EU zu unterbinden. Wenn Papiere nicht im nennenswerten Umfang in der EU gehandelt werden, können EU-Händler auch an Plätzen in Drittländern – wie der Schweiz – tätig sein.

Der Schritt diene dem Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur, erklärte die Behörde. „Diese Aktivierung erfolgt, da die Europäische Kommission bis zum jetzigen Zeitpunkt die Börsenäquivalenz nicht verlängert hat.“

Rund 30 Prozent der Schweizer Börsenschwergewichte – darunter Nestlé, Roche und Novartis – werden im Ausland gehandelt. Marktteilnehmer rechnen damit, dass ein Teil davon nach Zürich wandert und sich das Volumen dort deshalb sogar erhöhen könnte. Für die Börse SIX sei das ein Nebeneffekt, sagt Sprecher Julian Chan. „Für uns hat das Erreichen der dauerhaften Äquivalenzanerkennung höchste Priorität.“ Damit werde die Rechtssicherheit gefestigt und für transparente und offene Märkte gesorgt, so, wie es Anleger brauchen. „Wir erachten diese Maßnahmen als Plan B“, sagte Außenminister Ignazio Cassis im Schweizer Radiosender SRF. „Wir hoffen, dass dies nur eine vorübergehende Lösung sein wird.“

Abkommen soll für einheitlicheren Marktzugang sorgen

Das ausgehandelte, aber von der Schweiz bislang nicht unterzeichnete Rahmenabkommen soll den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter machen. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind.

Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU. Die dortige Regierung hatte daher jüngst mitgeteilt, der Vertrag sei in seiner jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Die EU schließt inhaltliche Nachverhandlungen indes aus und ist lediglich bereit, Zusatzerklärungen abzugeben, um Kritiker zu beruhigen.

Anleger sollten sich bei ihrer Depotbank erkundigen, welche Gebühren beim Handel in Zürich anfielen, sagte Christiane Hölz, Juristin bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, der Nachrichtenagentur dpa. Teurer dürfte es für die Händler wahrscheinlich werden, da zum Beispiel Wertpapiere übertragen oder Mittler zwischen Anbietern und Käufern zwischengeschaltet werden müssen.

(onvista/dpa-AFX)

Titelfoto: William Potter / Shutterstock.com

Finoscout: Vergleiche die Crowdinvesting-Projekte der größten Anbieter auf einen Blick – Jetzt ausprobieren > >

DAS WICHTIGSTE DER BÖRSENWOCHE – IMMER FREITAGS PER E-MAIL

Zum Wochenende die Top Nachrichten und Analysen der Börsenwoche!

Hier anmelden >>

PS: Mit unseren runderneuerten, kostenlosen Musterdepots und Watchlisten haben Sie Ihre Börsenwerte jetzt noch besser im Blick – auch mobil. Legen Sie noch heute gratis Ihren my.onvista-Account an und probieren Sie es aus! >> https://my.onvista.de/

Neueste exklusive Artikel