Bundesverfassungsgericht: EZB-Anleihekäufe teilweise verfassungswidrig – Dreimonatsfrist für Bundesbank, um Mitwirkung einzustellen

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Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben.

Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Der Bundesbank ist es demnach untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig ist, heißt es in dem Urteil.

„Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil. Außerdem erklärte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2018 zum Kaufprogramm der EZB für willkürlich und damit für das Bundesverfassungsgericht nicht bindend. Der EuGH hatte das EZB-Programm in allen Punkten gebilligt. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen.

Die EZB hat das Programm 2015 aufgelegt, um die Märkte mit Geld zu versorgen und eine Inflationsrate von etwas unter zwei Prozent zu erreichen. Das Programm wurde mehrfach verlängert und läuft derzeit weiter. Kritiker halten das Vorgehen der EZB für eine versteckte Staatsfinanzierung von verschuldeten Euro-Staaten. In diesem Punkt hatten die Verfassungsbeschwerden allerdings keinen Erfolg. Die aktuellen Hilfen im Zuge der Corona-Krise waren nicht Gegenstand der Entscheidung.

Die Deutsche Bundesbank ist der größte Anteilseigner der EZB, mit etwas mehr als 26 Prozent. Entsprechend groß ist ihr Kaufvolumen.

Wegen der Corona-Pandemie verkündeten nur fünf der acht Richter des Zweiten Senats das Urteil. Ursprünglich sollte das schon am 24. März passieren. Der Termin musste wegen der Ausbreitung der neuartigen Lungenkrankenheit aber verschoben werden.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die EZB ihre Anleihenkäufe noch einmal deutlich ausgeweitet. Laufende Kaufprogramme wurden aufgestockt, um 120 Milliarden Euro bis Ende 2020. Dieses Geld soll vor allem in Unternehmenspapiere fließen. Ein Extra-Krisenprogramm mit 750 Milliarden Euro soll mindestens bis Jahresende laufen – und bei Bedarf „ohne Einschränkung“ ausgeweitet werden.

onvista/dpa-AFX/reuters

Titelfoto: design.gertect / Shutterstock.com

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