Der Staat lässt Sparer allein

Jessica Schwarzer · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Was hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz nur gegen Sparer und Privatanleger? Erst die geplante Steuer auf Aktienkäufe und -verkäufe, die auch Privatanleger treffen würde, die mit Aktien für das Alter vorsorgen. Und nun heißt es aus dem Finanzministerium, dass Sparer Minuszinsen ihrer Bank nicht steuerlich absetzen können. Diese Aussage ist nicht neu, aber sie jetzt nochmal auf eine Medienanfrage hin bestätigt worden. Und da immer mehr Banken und Sparkassen die Strafzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) an ihre Kunden weitergeben, wird das Thema immer aktueller.

Die steuerliche Behandlung der Negativzinsen ist eine Frechheit! So deutlich muss man es sagen.  Es mag ja in der Niedrigzinsphase fast unmöglich sein, Zinsen zu erwirtschaften. Klappt es aber trotzdem, etwa mit Lockangeboten beim Tagesgeld oder riskanteren Rentenpapieren, dann hält das Finanzamt die Hand auf. Anders sieht es aber eben bei Minuszinsen aus. Die kann der Sparer nicht steuerlich geltend machen. Das ist ungerecht.

Die Begründung des Finanzministeriums, dass negative Einlagezinsen nun mal keine Zinsen im Sinne des Einkommensteuergesetzes seien, mag rechtlich korrekt sein. Olaf Scholz (SPD) und seine Mitarbeiter behandeln sie wie Verwahr- oder Einlagegebühren, die als Werbungskosten im Sparer-Pauschalbetrag eingerechnet sind. Nur was legal ist, muss bekanntlich nicht legitim sein. Und diese Behandlung der Strafzinsen geht gar nicht!

Das Problem betrifft immer mehr Privatanleger: Eine aktuelle Recherche des Vergleichsportals Biallo unter gut 1.200 Banken und Sparkassen hat gezeigt, dass mittlerweile 112 Geldhäuser Negativzinsen von einem Teil ihrer Privat- oder Geschäftskunden verlangen. Immerhin 30 Banken und Sparkassen erheben das „Verwahrentgeld“ für Privatkunden, teilweise schon ab 100.000 Euro. Die meisten Banken und Sparkassen reichen den negativen Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von minus 0,40 Prozent pro Jahr eins zu eins weiter. Das ist schlimm für Sparer.

Und es könnte noch schlimmer kommen. Experten erwarten, dass die EZB bei ihrer nächsten Ratssitzung am 12. September zumindest den negativen Einlagenzins weiter absenkt. Ökonomen rechnen mit einem Zinsschritt von minus 0,40 auf minus 0,50 Prozent. Nicht ausgeschlossen, dass dann auch weitere Banken und Sparkassen entscheiden, die Strafzinsen an ihre Kunden weiterzugeben.

Dass das die deutschen Sparer aber zum Umdenken bringt, ist eher fraglich. Sie lassen ihr Geld auf den Konten rumliegen. Das ist schon bitter, weil es keine Zinsen mehr gibt. Wenn nun aber immer mehr Institute Strafzinsen erheben und diese noch nicht mal steuerlich anrechenbar sind, muss man das Wort „Anlagenotstand“ wohl neu definieren. Sparer werden doppelt und dreifach bestraft. Unterstützung vom Bundesfinanzminister wird es bis auf Weiteres wohl nicht geben.

Es wäre zu wünschen, dass wenigsten aus einem Teil der fleißigen Sparer Aktionäre werden. Niemand soll natürlich sein gesamtes Erspartes an der Börse investieren, aber ein Teil wäre gut. Aktien sind und bleiben langfristig die renditestärkste Anlageklasse überhaupt. Daran ändern auch die jüngsten Kursrückschläge nichts. Diese könnten sich langfristig sogar als richtig gute Kaufgelegenheiten entpuppen. Außerdem winken Dividenden. In Zeiten von Strafzinsen sollten auch die konservativsten Sparer endlich umdenken. Und Olaf Scholz sollte das auch tun! Egal, ob Aktiensteuer oder steuerliche Behandlung der Sparer – unser Bundesfinanzminister macht den Deutschen den langfristigen Vermögensaufbau nicht einfacher. Im Gegenteil.

Foto: Alexandros Michailidis / Shutterstock.com

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