DGAP-News: Erneuter Corona-Lockdown? Kein Platz für Grundrechte (deutsch)

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Erneuter Corona-Lockdown? Kein Platz für Grundrechte

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28.10.2020 / 14:36 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Wer zahlt die Zeche? - Initiative kündigt Entschädigungsklagen gegen die Bundesländer an

Wenn die Politik die Schließung von Betrieben anordnet und vielen Unternehmern damit faktisch die Berufsausübung unmöglich macht, muss der Bund, müssen die Länder auch wirtschaftlich für diese Maßnahmen die Verantwortung übernehmen. Mit dieser Überzeugung haben sich bisher ca. 1000 Gewerbetreibende in einer Initiative unter organisatorischer Leitung der Anwaltskanzlei Schirp & Partner (Berlin) zusammengetan, um Entschädigungsleistungen für den Corona-Lockdown durchzusetzen.

Fachlich geführt wird die Initiative von den angesehenen Experten Siegfried de Witt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) und Prof. Dr. Ingo Heberlein (Fachanwalt für Medizinrecht). Die Initiative führt bereits eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (Az. 1 BvR 1726/2020) und hat mehrere zivilrechtliche Sammelklagen gegen die verantwortlichen Bundesländer eingereicht. Eine erste Gerichtsverhandlung wird am 20. November beim LG Hannover gegen das Land Niedersachsen stattfinden.

Außerdem wurden Bundesgesundheitsminister Spahn und 20 weitere Gesundheitspolitiker aus allen Fraktionen kontaktiert und mit ausführlicher Begründung dazu aufgefordert, im Bundestag einen Gesetzesvorschlag einzubringen, mit dem das IfSG um verfassungsmäßig korrekte Entschädigungsregeln ergänzt wird.

Dr. Wolfgang Schirp: "Es geht uns nicht um eine grundsätzliche Kritik an den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen. Wir betreiben kein Politik-Bashing. Aber: Unsere Mandanten werden als schuldlose "Nichtstörer" für Maßnahmen herangezogen, die dem Gemeinwohl dienen. Hierfür steht ihnen eine angemessene Entschädigung zu. Anderenfalls werden Hunderttausende Existenzen vernichtet, ohne dass sie hierfür den geringsten Anlass gegeben hätten. Verantwortung tragen die einzelnen Bundesländer, weil sie durch die Corona-Verordnungen die konkreten Eingriffe vornehmen."

Siegfried de Witt: "Der Rechtsstaat gilt auch in der Pandemie. Die Grundrechte gelten auch in der Pandemie. Wenn durch ein früher kaum beachtetes Gesetz wie das IfSG nunmehr der weitgehende Entzug der Grundrechte aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 14 GG (Freiheit des Eigentums) ermöglicht werden soll, so mag das für sich betrachtet rechtmäßig sein. Aber: Das Gesetz muss dann angemessene Entschädigungsregeln vorsehen. Dies werden wir durchsetzen. Die Pflicht zur Entschädigung der Betroffenen ist der Preis für die gewählte Form der Pandemiebekämpfung."

Prof. Dr. Ingo Heberlein: "Unabhängig von der Entschädigungsfrage ist es wichtig, dass die Politik wieder stärker auf die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe achtet. Möglicherweise werden wir mit dem Virus noch lange leben müssen. Umso wichtiger ist es, dass einerseits die medizinischen Aspekte angemessen und vor allem evidenzbasiert bewertet werden, dass aber andererseits auch die verfassungsrechtlichen Aspekte in die Abwägung einbezogen werden. Der Rechtsstaat ist auch und gerade in Krisensituationen gefordert, sich zu bewähren, und die Justiz muss sich auch gegenüber der Exekutive behaupten."

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel.: 0179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com


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