EU-Kommission stellt Verfahren gegen Deutschland wegen Karlsruher EZB-Urteil ein

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Brüssel (Reuters) - Der von einem umstrittenen Karlsruher Urteil zu Anleihenkäufen der EZB ausgelöste Streit zwischen der EU und Deutschland ist vom Tisch.

Wie die Brüsseler EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt. Das Land habe förmlich zugesichert, dass es den Vorrang des EU-Rechts und die Zuständigkeit des obersten EU-Gerichts anerkenne.

Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten im Mai 2020 die billionenschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder durch die Europäische Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Damit hatten sie sich gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, der Ende 2018 entschieden hatte, dass die Käufe nicht gegen das EU-Recht verstoßen. Im Kern geht es bei dem Konflikt um den Vorrang des Europarechts.

Die EU-Kommission hatte im Juni wegen des Urteils aus Karlsruhe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung verwies in einem Schreiben an die Kommission auf die grundsätzliche Europafreundlichkeit der deutschen Verfassung sowie auf den Verfassungsauftrag zur Verwirklichung eines vereinten Europas. Die Bundesregierung regte zudem an, einen Dialog einzurichten zwischen dem EuGH und den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten.

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