EuGH macht Weg für Auflösung von Fremdwährungskrediten in Polen frei

dpa-AFX · Uhr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Hunderttausende Fremdwährungskreditnehmer in Polen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Entschädigungen hoffen. Nationale Gerichte hätten auf Grundlage ihrer jeweiligen nationalen Gesetze die Möglichkeit, Verträge wegen missbräuchlicher Klauseln komplett für ungültig zu erklären, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-260/18). Nach EU-Recht müssten die Verbraucher dem aber zustimmen.

Es geht um Kreditverträge, die auf die polnische Landeswährung Zloty lauteten, aber an den Schweizer Franken gekoppelt waren. In Polen und anderen mittel- und osteuropäischen Ländern waren diese Kredite in der Vergangenheit sehr beliebt. Banken boten sie zu günstigeren Zinssätzen an als Kredite in Zloty. In den folgenden Jahren legte der Kurs des Franken zum Zloty allerdings zu, für die Kreditnehmer stiegen die Ratenzahlungen damit deutlich an. In Polen sind noch rund 450 000 dieser Verträge aktiv, in 150 000 weiteren Fällen ist die Tilgung abgeschlossen.

Die Kläger machen geltend, dass die Klausel zur Umrechnung des Kredits nicht rechtens und damit der gesamte Vertrag ungültig sei. Im konkreten Fall, in dem es um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 geht, gab ihnen das Bezirksgericht Warschau Recht.

Das EuGH-Urteil macht nun den Weg für weitere Klagen frei. Darüber - und auch über mögliche finanzielle Folgen - müssten allerdings Gerichte in Polen befinden.

Im äußersten Fall könnten auf die Banken Schätzungen zufolge Kosten von bis zu 18 Milliarden Euro zukommen. Das entspricht den Gewinnen von vier bis fünf Jahren des polnischen Bankensektors. Von der Bankenaufsichts-Kommission in Warschau hieß es, der Sektor sei auf mögliche Folgen vorbereitet. Geldinstitute mit einem großen Anteil an Fremdwährungskrediten seien schon vor längerer Zeit verpflichtet worden, entsprechendes Kapital vorzuhalten./asa/DP/jha

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