Europaparlament fordert starkes Vorgehen gegen Geldwäsche in EU

dpa-AFX · Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Das Europaparlament hat ein stärkeres Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU verlangt. Die Abgeordneten forderten die EU-Kommission am Freitag in einer mit großer Mehrheit angenommenen Resolution unter anderem auf, das bereits bestehende Regelwerk auszuweiten und eine Richtlinie gegen Geldwäsche in verbindliche Vorschriften umzuwandeln. Sie stellten sich damit hinter einen Aktionsplan der EU-Kommission, der Anfang Mai vorgelegt wurde. Damit sollen Schlupflöcher gestopft und Schwachstellen beseitigt werden. Das Maßnahmenpaket soll innerhalb der kommenden zwölf Monate angegangen werden.

Nach Angaben der Kommission entfällt innerhalb der EU jährlich etwa ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf illegale Finanztätigkeiten wie etwa Geldwäsche im Zusammenhang mit Korruption, Waffen- und Menschenhandel und Terrorfinanzierung. Das entspricht demnach rund 160 Milliarden Euro. Nur ein geringer Anteil der Gelder werde beschlagnahmt oder eingefroren, erklärte das Europaparlament. Die Parlamentarier forderten zudem ein neues EU-weites Organ, das zentral gegen Geldwäsche vorgeht.

Der zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis hatte sich am Mittwoch bei einer Debatte im Plenum offen für einen solchen Vorschlag gezeigt. Dieses Organ brauche direkte Aufsichtsbefugnisse im Finanzsektor und außerhalb, sagte Dombrovskis. Die Befugnisse könnten einer neuen EU-Behörde oder der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA gegeben werden. Das Vorgehen gegen Geldwäsche sei auch ein zentrales Anliegen der deutschen Ratspräsidentschaft, betonte Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold betonte, milliardenschwere Geldwäsche-Skandale der vergangenen Jahre seien ein klares Indiz dafür, dass es strengerer Regeln und neuer EU-Institutionen bedürfe. "Vor allem brauchen wir die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze - europaweit", betonte Giegold./ari/DP/men

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