Gericht: Pflicht von Lehrern zur Aufsicht von Selbsttests rechtens

dpa-AFX · Uhr

MÜNSTER (dpa-AFX) - Lehrerinnen und Lehrer dürfen verpflichtet werden, an Schulen Corona-Tests zu beaufsichtigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden (Az.: 5 L 276/21 vom 3. Mai). Geklagt hatte eine im Kreis Coesfeld tätige Lehrerin. Sie hatte sich gegen ihre Verpflichtung gewehrt, die Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule bei der Anwendung von Selbsttests anzuleiten und zu beaufsichtigen.

Sie hatte laut Gericht argumentiert, damit zu einer Tätigkeit verpflichtet zu werden, die außerhalb ihrer Ausbildung, ihres Berufsbildes und ihrer Qualifikation liege. Vielmehr sei dies als Tätigkeit auf dem allgemeinen staatlichen Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege anzusehen. Auch sei sie nicht geimpft und deshalb bei der Aufsicht einer ihr nicht zumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.

Das Gericht sah das anders. Die Anweisung zur Beaufsichtigung der Schüler verletze die Lehrerin nicht in ihren Rechten. Aus dem beamtenrechtlichen Anspruch auf Fürsorge durch den Dienstherrn ergebe sich kein Anspruch darauf, an der Schule eine "Nullrisiko-Situation" anzutreffen. Ein allumfassender Gesundheitsschutz während einer pandemischen Lage könne nicht sichergestellt werden.

Die Lehrerin habe außerdem nicht glaubhaft gemacht, dass sie bei der Aufsicht einer ihr nicht zumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sei. Die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht reduziere das Risiko einer Erkrankung auf ein für die Antragstellerin hinnehmbares Maß. Auch die Beratungs-, Betreuungs- und Aufsichtspflicht von Lehrern umfasse die Durchführung von Selbsttests. Von einer Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Gesundheitspflege könne keine Rede sein.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Lehrerin kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen./tob/DP/fba

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