IRW-News: Exeter Resource Corp.: Exeter wird von Goldcorp übernommen

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IRW-PRESS: Exeter Resource Corp.: Exeter wird von Goldcorp übernommen

Exeter wird von Goldcorp übernommen

Vancouver (British Columbia), 28. März 2017. Exeter Resource Corporation (NYSE-MKT: XRA, TSX: XRC, Frankfurt: EXB) (Exeter oder das Unternehmen freut sich bekannt zu geben, dass es ein endgültiges Abkommen mit Goldcorp Inc. (NYSE: GG, TSX: G) (Goldcorp) unterzeichnet hat, dem zufolge Goldcorp im Rahmen eines Vereinbarungsplans alle ausstehenden Aktien von Exeter für eine Entschädigung von 0,12 Goldcorp-Aktien für jede Exeter-Aktie erwerben wird. Dies entspricht einem Wert von etwa 2,58 Kanadischen Dollar pro Exeter-Aktie, basierend auf dem Schlusskurs der Goldcorp-Aktien an der TSX am 27. März 2017, bzw. einer Vergütung von 247 Millionen Kanadischen Dollar.

Dies entspricht einem Bonus von 67 Prozent für die Exeter-Aktien, basierend auf den Schlusskursen der Stammaktien beider Unternehmen an der TSX am 27. März 2017, bzw. einem Bonus von 60 Prozent, basierend auf dem 20-tägigen volumengewichteten Durchschnittskurs von Goldcorp und Exeter am 27. März 2017.

Das Board of Directors von Exeter hat die Transaktion einstimmig genehmigt und empfiehlt den Exeter-Aktionären, für die Vereinbarung zu stimmen. Alle Directors und Officers von Exeter, die etwa 8,4 Prozent der emittierten und ausstehenden Exeter-Aktien besitzen oder kontrollieren, haben Unterstützungsabkommen mit Goldcorp unterzeichnet, dem zufolge sie unter anderem zustimmen, die Transaktion zu unterstützen und mit ihren Exeter-Aktien für die Vereinbarung zu stimmen.

Scotiabank und Paradigm Capital Inc. haben dem Board of Directors von Exeter bzw. dem Sonderkomitee der unabhängigen Directors von Exeter ein Gutachten bereitgestellt, denen zufolge zum Zeitpunkt der Erstellung solches Gutachten und in Abhängigkeit der Annahmen, Einschränkungen und Qualifikationen, die in solchen Gutachten zum Ausdruck gebracht wurden, die Vergütung, die die Exeter-Aktionäre im Rahmen der Transaktion erhalten, aus finanzieller Sicht fair ist (anders für Goldcorp und dessen Tochtergesellschaften).

Vorteile für Exeter-Aktionäre

- Sichert den Exeter-Aktionären einen unverzüglichen Kursgewinn und beseitigt die Belastung einer zukünftigen Verwässerung, die erforderlich wäre, um das Projekt Caspiche weiterzuentwickeln.

- Basierend auf den Schlusskursen vom 27. März 2017 entsprechen 0,12 Goldcorp-Aktien, die für jede Exeter-Aktie geboten wird,

o einer Vergütung in Höhe von insgesamt etwa 247 Mio. C$ (2,58 C$ pro Aktie);

o einem Bonus von 67 % gegenüber dem Schlusskurs von Exeter am 27. März 2017;

o einem Bonus von 60 % gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Exeter-Aktien an der TSX im 20-tägigen Zeitraum, der am 27. März 2017 zu Ende gegangen ist.

- Goldcorp ist der weltweit viertgrößte Goldproduzent mit einer qualitativ hochwertigen, kostengünstigen Produktion und einer Investment Grade Bilanz.

- Die Umwandlung von Exeter- zu Goldcorp-Aktien bietet einen Zugang zu Goldcorps Portfolio an erstklassigen diversifizierten Aktiva in Rechtsprechungen mit geringem politischem Risiko.

- Goldcorp und sein Joint-Venture-Partner im Goldgürtel Maricunga, Barrick Gold Corporation (TSX: ABX, NYSE: ABX), verfügen über die technischen und finanziellen Möglichkeiten, das Projekt Caspiche in einem Umfang, der der Größe der verfügbaren Ressourcen entspricht, in Produktion zu bringen.

Yale Simpson, Co-Chairman von Exeter, sagte: Seit der Entdeckung von Caspiche im Jahr 2007 hat unser Team eine der größten Gold-Kupfer-Lagerstätten Nord- und Südamerikas erfolgreich beschrieben und technisch weiterentwickelt. Obwohl die Weiterentwicklung des oberflächennahen Oxid-Tagebaubetriebs mit 1,7 Millionen Unzen Gold eine vernünftige Anfangsoption für Exeter ist, erfordert der enorme Umfang des Gold-Kupfer-Sulfidprojektes Caspiche sowohl das Kapital als auch das technische Know-how eines großen Bergbauunternehmens, um dessen wahren Wert auszuschöpfen. Goldcorp, ein führender Goldproduzent mit einer beeindruckenden Erfolgsbilanz im verantwortungsbewussten Bergbau, ist sowohl in der Lage als auch bestrebt, eine Mine bei Caspiche zu erschließen. Die Exeter-Aktionäre erhalten einen unverzüglichen attraktiven Bonus für diese Transaktion. Durch die erhaltenen Goldcorp-Aktien behalten Sie ihren Zugang zum Projekt Caspiche, ohne jedoch das finanzielle Risiko auf sich zu nehmen, dem Exeter konfrontiert wäre.

Der Abschluss der Transaktion unterliegt unterschiedlichen Bedingungen, die für eine Transaktion dieser Art üblich sind, einschließlich des Erhaltes einer Genehmigung der Exeter-Aktionäre, des Gerichtes und der Behörden. Die vollständigen Details der Transaktion werden im Informationsrundschreiben beschrieben werden, das Exeter hinsichtlich der Aktionärsversammlung zur Genehmigung der Transaktion erstellen wird, die bis spätestens 31. Mai 2017 stattfinden wird. Exeter beabsichtigt, das Informationsrundschreiben bis Mitte April 2017 zu verschicken. Die Transaktion wird voraussichtlich bis spätestens 30. Juni 2017 abgeschlossen werden.

Gemäß der Vereinbarung unterliegt Exeter den üblichen Abwerbeverboten. Falls Exeter ein besseres Angebot erhält, hat Goldcorp das Recht, ein solches Angebot auszugleichen. Unter bestimmten Umständen, in denen die Transaktion nicht abgeschlossen wird, muss Exeter eine Stornogebühr in Höhe von 8,65 Millionen Kanadischen Dollar an Goldcorp bezahlen.

Exeter hat Scotiabank als sein Finanzberatungsunternehmen und Gowling WLG (Canada) LLP in Kanada, Dorsey & Whitney LLP in den USA und Bofill Mir & Álvarez Jana in Chile als seine Rechtsberatungsunternehmen in Zusammenhang mit der Transaktion engagiert.

Kopien des Abkommens, der Unterstützungsabkommen, des Informationsrundschreibens des Managements, sofern verfügbar, und bestimmter damit in Zusammenhang stehender Dokumente werden bei den Wertpapierbehörden eingereicht und auf SEDAR unter www.sedar.com sowie auf EDGAR unter www.sec.gov verfügbar sein.

Keines der Wertpapiere, die im Rahmen des Vereinbarungsabkommens emittiert werden, wurde oder wird gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der U.S. Securities Act) oder gemäß einem anderen anwendbaren Wertpapiergesetz eines US-Bundesstaates registriert und darf in den USA oder an bzw. im Namen oder zugunsten von US-Bürgern möglicherweise nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder eine Ausnahme davon vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Wertpapiere, die im Rahmen der Vereinbarung emittiert werden, im Vertrauen auf eine Ausnahme von solchen Registrierungsanforderungen gemäß Abschnitt (Section) 3(a) (10) des U.S. Securities Act sowie gemäß den anwendbaren Ausnahmen im Rahmen solcher staatlichen Wertpapiergesetze angeboten und emittiert werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. USA (United States) und US-Bürger (U.S. Person) werden in Bestimmung (Regulation) S des U.S. Securities Act definiert.

Über Exeter

Exeter ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung des Projekts Caspiche in Chile konzentriert. Caspiche befindet sich im chilenischen Gebiet Maricunga, das eine gute Infrastruktur aufweist und sich in unmittelbarer Nähe zu anderen umfassenden Minenbetrieben und Projekten befindet, die zurzeit erschlossen werden.

Über Goldcorp:

Goldcorp ist ein führender Goldproduzent, dessen Hauptaugenmerk auf vernünftige Abbaumethoden mit einer sicheren, kostengünstigen Produktion von einem qualitativ hochwertigen Portfolio an Minen gerichtet ist.

Weitere Informationen über Goldcorp erhalten Sie auf dessen Website unter www.goldcorp.com.

Im Namen von Exeter Resources Corp.:

Herr Wendell M. Zerb, P. Geol

President & CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Wendell Zerb, CEO oder

Rob Grey, VP Corporate Communications

Tel: 1-888-688-9592 (gebührenfrei)

Tel: 604-688-9592 Fax: 604-688-9532

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Suite 1660, 999 West Hastings St.

Vancouver, BC Kanada V6C 2W2

exeter@exeterresource.com

Safe Harbour-Erklärung: Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen (zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet) im Sinne der anzuwendenden Wertpapiergesetze und des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995. einschließlich in Zusammenhang mit der Bewertung des Managements der Vorteile der geplanten Transaktion mit Goldcorp für die Aktionäre; der erwarteten Versand- und Versammlungstermine; des Zeitplans für den Abschluss der Transaktion; der Auffassung des Unternehmens hinsichtlich der potenziellen Bedeutung von entdecktem Wasser und des Potenzials, das im Rahmen einer Option bezogene entsalzte Wasser zu verwenden; des Zeitplans und des Abschlusses einer vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung oder anderer Studien über die Weiterentwicklung von Caspiche, einschließlich einer Produktionsentscheidung für das Oxidprojekt; des Potenzials hinsichtlich neuer Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von Caspiche; der Ergebnisse der PEA 2014, einschließlich der geschätzten Jahresproduktionsraten, der Kapital- und Produktionskosten oder der erwarteten Änderungen solcher Kosten; Wasser- und Stromanforderungen und metallurgischer Gewinnungsraten; der erwarteten Steuersätze; des Potenzials, sich Wasserrechte und adäquates Wasser zu sichern; der potenziellen Genehmigung für eine Wasserextraktion; des Potenzials für geringere Stromkosten; des Potenzials, neue Projekte zu erwerben; sowie der erwarteten Barreserven. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Den Lesern wird dringend empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Es kann nicht garantiert werden, dass die zukünftigen Umstände oder Ergebnisse, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen erwartet oder impliziert werden, tatsächlich eintreten oder Pläne, Absichten oder Erwartungen, auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, eintreten werden. Obwohl sich das Unternehmen bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen stützt, sind diese Aussagen keine Gewähr dafür, dass solche zukünftigen Ereignisse tatsächlich eintreten werden und demnach Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren unterworfen, die dazu führen können, dass die Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten bzw. implizierten abweichen. Solche Faktoren und Annahmen beinhalten unter anderem den Erhalt aller Genehmigungen der Aktionäre und der Behörden; keine übermäßigen Verzögerungen der Transaktion; die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage; den Gold-, Silber- und Kupferpreis; Änderungen von Wechselkursen ausländischer Währungen und Aktionen von Regierungsbehörden; Ungewissheiten in Zusammenhang mit Verhandlungen; sowie Fehleinschätzungen bei der Vorbereitung zukunftsgerichteter Informationen. Außerdem gibt es bekannte und unbekannte Risikofaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Bekannte Risikofaktoren beinhalten Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Transaktion abzuschließen; der Projektentwicklung, einschließlich Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, die Anforderungen des Abkommens des Unternehmens mit Anglo American hinsichtlich seines Projektes Caspiche zu erfüllen, die zum Verlust von Eigentumsrechten führen könnte; des Erfordernisses einer zusätzlichen Finanzierung; Betriebsrisiken in Zusammenhang mit Bergbau und Mineralverarbeitung; Risiken in Zusammenhang mit den metallurgischen Gewinnungsraten; Risiken in Zusammenhang mit dem Betrieb in Gebieten, die von Dürreperioden, Wasserknappheit und Stromversorgungsproblemen betroffen sind, sowie Änderungen in der Gesetzgebung, die Einfluss auf diese Ressourcen nimmt; Schwankungen bei den Metallpreisen; Besitzansprüche; Unsicherheiten und Risiken in Zusammenhang mit den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gewährung von Grundrechten durch die chilenische Regierung; Unsicherheiten und Risiken in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit im Ausland; Umwelthaftungsansprüche und Versicherungsangelegenheiten; Abhängigkeit von Schlüsselarbeitskräften; mögliche Interessenskonflikte zwischen bestimmten Führungskräften, Direktoren oder Förderern des Unternehmens im Hinblick auf bestimmte andere Projekte; fehlende Dividenden; Währungsschwankungen; Wettbewerb; Verwässerung; Kurs- und Volumenschwankungen beim Handel der Stammaktien des Unternehmens; steuerliche Folgen für US-Anleger; sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die u.a. in dieser Meldung und im Jahresbericht des Unternehmens für das per 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr - datiert mit 24. März 2017, bei der kanadischen Wertpapieraufsicht eingereicht und unter www.sedar.com veröffentlicht ist und veröffentlicht bei der SEC als Teil des Unternehmenensjahresbericht als Form 40F verfügbar unter www.sec.gov - erläutert werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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Vorsorglicher Hinweis an US-amerikanische Investoren - Exeter muss Mineralressourcen in Zusammenhang mit seinen Konzessionsgebieten unter Anwendung der Definitionen von gemessenen Mineralressourcen (Measured Mineral Resources), angezeigten Mineralressourcen (Indicated Mineral Resources) und abgeleiteten Mineralressourcen (Inferred Mineral Resources) des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (das CIM) beschreiben und gemäß den kanadischen Gesetzen veröffentlichen. Diese Begriffe entsprechen jedoch nicht den Begriffen gemäß dem Industry Guide 7 der United States Securities and Exchange Commission und dürfen normalerweise nicht in Berichten und anderen Dokumenten verwendet werden, die bei der SEC eingereicht werden. Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder Teile davon, jemals zu Mineralreserven gemäß dem SEC Industry Guide 7 gemacht werden. Abgeleitete Mineralressourcen bergen Ungewissheiten hinsichtlich ihrer Existenz und hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit in sich. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie eingestuft werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage von Machbarkeits- oder vorläufigen Machbarkeitsstudien bilden; Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen. Die Meldung von in einer Mineralressource enthaltenen Unzen ist eine zulässige Meldung gemäß den kanadischen Gesetzen. Die SEC erlaubt Emittenten jedoch normalerweise nur, über Mineralisierungen zu berichten, die keine Mineralreserven gemäß den Bestimmungen des SEC Industry Guide 7 als vorhandene Tonnen und Gehalte ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten darstellen. Daher lassen sich die in dieser Pressemitteilung enthaltenen oder referenzierten Informationen, die Beschreibungen von Minerallagerstätten enthalten, möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichen, die von US-Unternehmen in Abhängigkeit der Bericht- und Meldeanforderungen gemäß den US-amerikanischen Gesetzen und den entsprechenden Bestimmungen und Regulierungen, einschließlich des SEC Industry Guide 7, veröffentlicht werden.

DIE TSX UND IHRE REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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