Kein Strafverfahren gegen Kretschmer wegen fehlender Maske

dpa-AFX · Uhr

DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit seinem Verzicht auf einen Mundschutz bei einer Diskussion mit Demonstranten nicht strafbar gemacht. Die Ermittlungsbehörde sieht darin eher eine Ordnungswidrigkeit und hat die Sache an die Landeshauptstadt Dresden abgegeben.

"Eine Straftat war nicht erkennbar", sagte ein Sprecher am Samstag auf Anfrage. Nach einem Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten" muss die kommunale Behörde nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren prüfen - und ob 150 Euro Bußgeld gegen den Regierungschef verhängt werden.

Kretschmer hatte am 17. Mai in Dresden mit Demonstranten diskutiert, die gegen die Corona-Maßnahmen protestierten, und dabei keinen Mundschutz getragen. Schon vor Ort hatte er erklärt, dass er eine Mund-Nase-Bedeckung normalerweise nutze, bei dieser Gelegenheit aber darauf verzichte, weil die Demonstranten einen solchen Mundschutz ablehnten.

Bei der Diskussion hatten Menschen den Regierungschef in einem Pulk umringt, obwohl er mehrfach auf den Mindestabstand hinwies. Ein Anwesender hatte dann Strafanzeige gegen Kretschmer wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gestellt./mon/DP/fba

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