Ombudsstelle für Investmentfonds: Darüber beschweren sich Deutschlands Fondsanleger

DAS INVESTMENT · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr veröffentlicht. Darin verzeichnen die beiden in den Ruhestand versetzten Richter Gerd Nobbe und Wolfgang Arenhövel insgesamt 91 Beschwerden von Verbrauchern. Das entspricht in etwa dem Stand im Vorjahr.

Bei der privaten Verbraucherschlichtungsstelle des deutschen Fondsverbands BVI haben sich im vorigen Jahr insgesamt 91 Verbraucher gemeldet. Die Zahl der Eingaben ist damit nahezu unverändert gegenüber dem Jahr 2014 (92) und bestätigte den erfreulichen Trend der vergangenen Jahre.

Die von den beiden in den Ruhestand versetzten Richtern Gerd Nobbe und Wolfgang Arenhövel geleitete Ombudsstelle konnte 2015 in der Hälfte der Fälle erfolgreich vermitteln und für Rechtsfrieden zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften sorgen.

Bindende Schiedssprüche bis 10.000 Euro

Der Fondsombudsmann schlichtet Streitigkeiten über offene und geschlossene Fonds, Sparverträge auf Fondsbasis wie zum Beispiel Riester-Fondssparpläne oder das Depotgeschäft. Er kann gegenüber einer Gesellschaft bindende Schiedssprüche bis zu einem Wert von 10.000 Euro erlassen oder hilft mit einer Empfehlung weiter.

Einen formellen Schlichtungsvorschlag musste der Ombudsmann aber lediglich bei einem Viertel der Beschwerdefälle den Streitparteien unterbreiten. Details zu ihrer Arbeit im vergangenen Jahr, die zu etwa 45 Prozent Ergebnisse zugunsten der Verbraucher hervorbrachte, hat die Ombudsstelle für Investmentfonds in ihrem Tätigkeitsbericht 2015 veröffentlicht.

"Klassisches Geschäft beschwerdefrei"

Während das "klassische Fondsgeschäft", also die Verwaltung von offenen und geschlossenen Fonds mit einem Anteil von 15,2 Prozent sowie das Depotgeschäft (21,7 Prozent) und der Vertrieb (4,4 Prozent) "quasi beschwerdefrei" seien, ging es bei den meisten Beschwerden um staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge auf Fonds-Basis (58,7 Prozent).

Riester-Verträge und Co "waren wie schon im Vorjahr - am häufigsten Gegenstand von Schlichtungsvorschlägen", berichtet Nobbe in dem Jahresbericht. "Bei den Verbraucherbeschwerden zu den Riester-Verträgen beklagten mehrere Verbraucher die miserable Wertentwicklung ihres aus Sparbeiträgen und staatlichen Zulagen bestehenden Altersvorsorgevermögens in der Ansparphase."

"Sie machten dabei insbesondere eine fehlerhafte Verwaltung geltend, weil das Vorsorgekapital ganz oder überwiegend in renditearme Rentenfonds angelegt oder umgeschichtet worden war und Chancen einer erheblichen Wertsteigerung durch Anlage in Aktienfonds nicht genutzt worden waren", so Nobbe.

Wertentwicklung unter der Inflationsrate

In anderen Fällen beklagten die Vorsorgesparer, dass ihre Zusatzrente in der Auszahlphase erheblich geringer ausfiel als bei Abschluss des Altersvorsorgevertrages prognostiziert wurde.

Dass die Wertentwicklung der Produkte "gelegentlich sogar noch unter der langjährigen Inflationsrate lag", sei aber "zu einem ganz erheblichen Teil auf die verfehlte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zurückzuführen", so Nobbe. "Den Anbietern von fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen kann hier keinerlei Vorwurf gemacht werden."

Dieser Artikel wird bereitgestellt von www.dasinvestment.com

Newsletter-Tipp: DER FONDS - Der Newsletter mit den besten Fonds & ETFs-Tipps >> jetzt kostenlos abonnieren

Immobilienfonds in der Krise alles zum Thema

Neueste exklusive Artikel