Ungarisches Gericht lässt Frage des Vorrangs von EU-Recht offen

Reuters · Uhr

Budapest (Reuters) - Der Streit zwischen Ungarn und der Europäischen Union über den Vorrang von EU-Recht über nationalem Recht schwelt weiter.

Das ungarische Verfassungsgericht erklärte am Freitag, es habe in der Frage der Einwanderungspolitik nicht geprüft, welches Recht Vorrang habe. Die ungarische Regierung könne aber in solchen Bereichen eigene Maßnahmen bestimmen, in denen die EU noch keine angemessenen Schritte zur gemeinsamen Umsetzung von EU-Vorschriften unternommen habe. Im aktuellen Fall ging es darum, ob Ungarn gegen EU-Gesetze zum Schutz von Flüchtlingen verstieß, indem es die Menschen an die serbische Grenze abschob.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban stellt sich seit langem dagegen, die europäischen Migrations- und Asyl-Politik mitzutragen. Damit will er auch im aktuellen Wahlkampf punkten. Orban steht zudem wegen des Umgangs mit der Pressefreiheit, der Justiz und der Wissenschaft bei vielen EU-Ländern und der EU-Kommission in der Kritik.

Ungarische Verfassungsexperten erklärten, die Entscheidung vom Freitag bedeute, dass die Regierung nun das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen müsse. Orbans Stabschef Gergely Gulyas sagte indes, die Regierung fühle sich bestätigt und werde ihre Einwanderungspolitik nicht ändern. Ungarn werde Asylanträge auch weiterhin nur in seiner Botschaft in Serbien entgegennehmen und wie bisher alle illegalen Migranten an der Grenze zu Serbien zurückweisen. "Nichts wird sich ändern, da dieses Urteil des Verfassungsgerichts die ungarische Politik unterstützt."

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