Unverheiratete Paare durch Grenzschließungen erneut getrennt

dpa-AFX · Uhr

MÜNCHEN/INNSBRUCK (dpa-AFX) - Infolge der Ausweisung von Virusvariantengebieten sind Paare an der deutschen Grenze wieder getrennt - zumindest, wenn sie nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Wie das Bundesinnenministerium bestätigte, dürfen Partner aus Tschechien oder dem österreichischen Bundesland Tirol ohne einen solchen Nachweis nicht nach Deutschland einreisen.

Ausnahmen gelten demnach nur für "Mitglieder der Kernfamilie" von Deutschen, zu der Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gehören. In diesem Fall müssen die Paare aber gemeinsam einreisen, einen negativen Corona-Test vorweisen und für mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne gehen.

Damit wiederhole sich für betroffene Paare der "Alptraum" aus dem Frühjahr 2020, sagt einer der beiden Verfasser eines offenen Briefes im Namen mehrerer "binationaler Paare", Lukas Steinegger aus Tirol. "Das hat letztes Jahr knapp drei Monate gedauert. Jetzt hoffen wir, dass es nicht wieder so lang wird." Steinegger lebt in Innsbruck, seine Lebenspartnerin Constanze Gabriel in München. Gesehen haben sich die beiden laut Steinegger zuletzt am 13. Februar

- einen Tag, bevor die Grenzen geschlossen wurden.

Nach den corona-bedingten Grenzschließung im Frühjahr 2020 haben sich viele betroffene Paare in sozialen Netzwerken in Gruppen organisiert. In seinem offenen Brief fordert Steinegger nun im Namen von 46 Gruppenmitgliedern eine Einreise-Möglichkeit für Lebenspartner unabhängig von Trauschein oder eingetragener Partnerschaft - und ohne Quarantänepflicht.

"Dass wir uns als Gesellschaft darum bemühen müssen, das Virus so gut es geht einzudämmen, steht außer Frage", schreibt Steinegger. "Es muss aber erlaubt sein, den/die Liebste(n) sehen zu dürfen!" An der Anmeldepflicht einer Einreise und negativen Corona-Tests als Voraussetzung wolle man dabei nicht rütteln./fjm/DP/zb

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