Urteil - Dieselbesitzer können VW in ihrem Heimatland verklagen

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Frankfurt (Reuters) - Käufer eines VW-Diesels mit manipulierter Abgasreinigung können nach einem Urteil des EU-Gerichts auf Schadensersatz in ihrem Heimatland klagen.

Der mögliche Schaden trete an dem Ort auf, an dem ein Kläger das Auto gekauft habe und nicht im Sitzland des Autoherstellers, erklärte das Gericht in Luxemburg am Donnerstag. Es gab damit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich Recht. Der VKI hatte für 574 Verbraucher vor dem Landgericht Klagenfurt Volkswagen auf gut 3,6 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. (AZ: C-343/19)

Die neuen und gebrauchten in Österreich gekauften Dieselwagen mit dem Motor EA 189 stoßen wegen der von VW 2015 zugegebenen Abgasmanipulation im Straßenverkehr viel mehr Stickoxide aus als erlaubt. Das sei ein Mangel, der zu einem 30 Prozent niedrigeren Kaufpreis als dem tatsächlich gezahlten führe, argumentierte der VKI. Eine VW-Sprecherin erklärte, durch das Urteil des EuGH ändere sich für Kläger, Beklagte und Gerichte in Diesel-Verfahren wenig. "Außerhalb von Österreich hat sich die Frage der Zuständigkeit kaum gestellt."

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