Verwaltungsrichter bestätigen FFP2-Maskenpflicht

dpa-AFX · Uhr

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Menschen in Bayern müssen in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag einer Privatperson aus dem Regierungsbezirk Schwaben zurück und bestätigte somit die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig.

FFP2-Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien insbesondere wegen der regelmäßig begrenzten zeitlichen Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar./sd/DP/stw

Neueste exklusive Artikel