Wettbewerbshüter heben Uhrwerk-Lieferverpflichtung für Swatch auf

Reuters · Uhr

Zürich (Reuters) - Der Schweizer Swatch-Konzern ist bei der Lieferung von Uhrwerken an andere Uhrenhersteller in Zukunft frei.

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) verzichtete am Mittwoch darauf, der Swatch-Tochter ETA neue Lieferverpflichtung und Lieferbeschränkungen aufzuerlegen. Untersuchungen zeigten, dass die seit 2013 gültige Verpflichtung, ihren Kunden bis Ende 2019 bestimmte Mengen an Uhrwerken zu liefern, wirkten. Die Wettbewerbsverhältnisse hätten sich weitgehend wie erwartet entwickelt. So hätten die Kunden von ETA ihre Bezugsquellen erweitert. ETA bleibe auf dem Markt für mechanische Swiss made Uhrwerke jedoch marktbeherrschend und unterstehe damit weiterhin der kartellrechtlichen Kontrolle.

Der Uhrenkonzern und die Wettbewerbshüter streiten seit Jahren darüber, in welchem Ausmaß Swatch mechanische Uhrwerke und Uhrenkomponenten an andere Anbieter abgeben muss. Denn viele Hersteller kommen ohne ETA-Teile nicht aus. Das gilt vor allem für kleine Uhrenmacher, die sich keine eigene Fertigung leisten können. Aber auch Großkonzerne wie der Schweizer Luxusgüter-Hersteller Richemont oder der französische Weltmarktführer LVMH gehören zu den Kunden der ETA, die den Markt für Uhrenkomponenten seit den 1980er-Jahren dominiert.

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