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Ratgeber zu Devisen

Abgeleitet vom lateinischen Divisia (zu deutsch: Getrenntes) sind Devisen in unserem Sprach­gebrauch ausländische Zahlungs­mittel, die auf fremde Währung lauten. Sie umfassen Forderungen gegen ausländische Kredit­institute, Wechsel, Schecks oder Obligationen. Davon abzugrenzen sind Sorten, also jegliche ausländische Bargeld­bestände.

Voraussetzung für einen freien Devisenverkehr ist die unbeschränkte Konvertier­barkeit von Devisen in auf andere Währungen lautende Devisen. Nur so ist ein effizienter und marktgerechter Devisen­handel über die Kapital­märkte möglich. Erfüllt eine Währung diese Bedingung, spricht man von einer Hartwährung. Zu den wichtigsten Hartwährungen zählen neben Euro und US-Dollar der Yen, der Schweizer Franken und das Britische Pfund.

Bei freiem Devisen­handel erfolgt die Kurs­bildung der handelbaren Währungen über den Markt. Der Markt ist dabei institutionalisiert über sog. Devisen­börsen. In Deutschland beispielsweise waren diese staatlich genehmigt und organisiert. Amtliche Makler veröffentlichten dort den Mittel­kurs aus den jeweils gehandelten Geld- und Briefkursen, der damit der wichtigste Bezugskurs für Devisen­geschäfte war.

Seit Einführung des Euro und Schließung der deutschen Devisenbörsen fungieren die EuroFX, die Nachfolge­institution des deutschen amtlichen Devisenkursfixing, als wichtigste Kursorientierung. Über die EuroFX legen täglich 17 Kredit­institute ihre gemittelten Wechsel­kurse fest. Diese werden dann bei Reuters veröffentlicht. Darüber hinaus berechnet die EZB nach Abstimmung mit den nationalen Zentral­banken des Europäischen Systems der Zentral­banken tagesaktuelle Wechselkurse, die allerdings aufgrund ihrer relativen Marktferne überwiegend für dokumentative und statistische Zwecke von Bedeutung sind. Mit einem Währungs­rechner kannst du die Wechselkurse sowohl in Preis- als auch in Mengen­notierung anzeigen, also beispielsweise für den US-Dollar nachsehen, wieviel Euro ein US-Dollar „kostet“ und wieviel US-Dollar man für einen Euro bekommt.

Die konkreten Devisen­geschäfte unterteilen sich in Devisenkassa- und Devisen­termin­geschäfte. Erstere haben bei Kontrakt den Währungs­tausch nach zwei Tagen zur Folge. Devisen­termingeschäfte beziehen sich auf einen beliebig fixierbaren zukünftigen Zeitpunkt, der von beiden Vertrags­partnern bei Vertrags­abschluss festgelegt wird.