GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: BWF Stiftung - Urteil mit Signalwirkung - Erster Vermittler muss Anlegerin Schadensersatz zahlen

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GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: BWF Stiftung - Urteil mit Signalwirkung - Erster Vermittler muss Anlegerin Schadensersatz zahlenDGAP-Media / 2016-01-19 / 10:37

Das ist das erste Urteil gegen einen Vermittler des insolventen Goldhändlers BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Er muss nach dem Willen des Landgerichts Nürnberg-Fürth der geschädigten Anlegerin ihre ganze Einlage in Höhe von EUR 20.000,00 ersetzen und die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Die BWF Stiftung bot über Vermittler sicherheitsorientierten Anlegern seit Jahren über das Produkt "Gold Standard" den Kauf des Edelmetalls an. Sie versprach den Anlegern, das eingesetzte Kapital und den Zins auf jeden Fall nach zwei, vier oder acht Jahren zurückzuzahlen. Circa 6.500 Anleger investierten rund EUR 48 Mio. Nachdem die

Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht der Stiftung 2015 das Geschäft verbot und anordnete, alle Verträge rückabzuwickeln, wurde bekannt, dass es sich bei den im Berliner Hochsicherheitstresor gelagerten Beständen weitgehend um Falschgold handelte.

Der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Gröpper Köpke (www. bankrecht24.de)Rechtsanwalt Matthias Gröpper ging von Anfang davon aus, dass sich viele Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben und forderte für die von ihm vertretenen Betroffenen von vielen Vermittlern das eingesetzte Geld zurück. "Ich habe die Schadensersatzansprüche damit begründet, dass das Geschäftsmodell unschlüssig war und es sich um erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt, das nie genehmigt wurde.", erklärt der Hamburger Anlegeranwalt Matthias Gröpper.

Das Nürnberger Landgericht folgte der Argumentation. Es stellte fest, dass der beklagte Vermittler seine Pflichten aus dem Beratungsverhältnis verletzt hat und führte aus: "Wer fremde Kapitalanlagen vertreibt, muss in der Lage sein, zu berurteilen, ob das Anlagekonzept den Tatbestand eines Verbotsgesetzes erfüllt." und "Desweiteren hätte der Beklagte erkennen müssen, dass das realistische Risiko besteht, dass die BWF Stiftung ihren Verpflichtungen aus den Anlageverträgen nicht mehr nachkommen kann." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach der Einschätzung von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper hat diese Entscheidung Signalwirkung. Der Hamburger Anlegeranwalt hat nämlich beobachtet, dass viele Vermittler mit der Unterstützung ihrer Rechtsanwälte bei Betroffenen den Eindruck geschürt haben, dass sie nichts falsch gemacht haben und nicht haften. "Das war von vornherein unseriös und ist spätestens jetzt, mit diesem Urteil, nicht mehr haltbar."

Die Gröpper Köpke (www. bankrecht24.de) Rechtsanwälte raten Betroffenen, sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und alle in Betracht kommenden Chancen prüfen zu lassen. "Denn im Insolvenzververfahren", schätzt der Hamburger Anlegeranwalt, "werden die Betroffenen nur einen Bruchteil aus ihren Einsätzen zurückbekommen. Und außerdem kann das noch Jahre dauern."

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Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Schlagwort(e): Finanzen

2016-01-19 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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