Rentenfonds • Renten Euroland

Anlageschwerpunkt Deka-­­Insti­­tutio­­nell ­­Rente­­n Eur­­oland­­ - EU­­R DIS­­

WKN
701942
Emittent
Deka Investment GmbH
ISIN
DE0007019424
KVG
50,380 EUR
-0,090 EUR-0,18 %
Geld
50,380 EUR
Brief
51,390 EUR
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Fondsvolumen
Ausgabeaufschlag
2,00 %
Laufende Kosten
0,70 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Land

DeutschlandFrankreichÖsterreichBelgienNiederlandeItalienLuxemburgFinnlandSpanienIrland
Stand:
  • Deutschland (35,4 %)
  • Frankreich (15,4 %)
  • Österreich (9,7 %)
  • Belgien (9,3 %)

Zusammensetzung nach Instrument

Anleihen
Stand:
  • Anleihen (100,0 %)

Top Holdings zu Deka-­­Insti­­tutio­­nell ­­Rente­­n Eur­­oland­­ - EU­­R DIS­­

WertpapiernameAnteil
Bundesrep.Deutschland Bundesobl. S.188 23/283,00 %
Bundesrep.Deutschland Anl. 22/322,30 %
Koenigreich Niederlande Bonds 23/331,80 %
Bayerische Landesbank Hyp.-Pfe. MTN 18/241,40 %
Bundesrep.Deutschland Anl. 17/271,40 %
Oma Säästöpankki Oyj MT Mort.Cov. Bds 19/241,20 %
Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN 23/331,10 %
Volksbank Wien AG Schuldv. 19/261,10 %
Summe:13,30 %
Stand:

Fondsstrategie zu Deka-­­Insti­­tutio­­nell ­­Rente­­n Eur­­oland­­ - EU­­R DIS­­

Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist ein mittel- bis langfristiger Kapitalzuwachs durch die Vereinnahmung laufender Zinserträge sowie durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Die Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) werden eingehalten. Das Fondsmanagement verfolgt die Strategie, überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere hoher Schuldnerqualität (Bonität) zu investieren (Investmentgrade). Dabei bilden Anleihen öffentlicher Emittenten (Staatsanleihen) sowie staatsanleihen-ähnliche Anleihen aus der Eurozone sowie besicherte Anleihen, z.B. Pfandbriefe, den Anlageschwerpunkt. Die Investitionen erfolgen weitestgehend in auf Euro lautende Wertpapiere oder in gegenüber Euro abgesicherte Wertpapiere fremder Währung. Der Einsatz von abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) zur Absicherung von Zinsänderungs- und möglichen Währungsrisiken ist zulässig. Die Investitionen unterliegen den Anlagerestriktionen des § 83 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch IV. Dieser Investmentfonds darf mehr als 35 % des Sondervermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der Bundesrepublik Deutschland investieren.