Ziel der Anlagepolitik ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel. Bei der Auswahl der Fondsarten und deren Gewichtung strebt das Fondsmanagement grundsätzlich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko, Ertrags- und Wachstumspotential an. Der Fonds investiert, dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, überwiegend in Anteile an offenen Investmentfonds, wobei vornehmlich Aktien-, Renten- und Mischfonds, Zielfonds mit Anlageschwerpunkt Genussscheine oder Wandelanleihen sowie Geldmarkt- und geldmarktnahe Zielfonds. Bei der Auswahl der Zielfonds kann der Fonds auch OGAW und/oder OGA mit unterschiedlichen regionalen, sektoralen oder branchenbezogenen Schwerpunkten berücksichtigen. Daneben können auch Aktien, fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, Genussscheine, Wandel- und Optionsanleihen, Zerobonds, Festgelder, Geldmarktinstrumente sowie Zertifikate, welche Finanzindizes, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinhalten, sowie Zertifikate auf andere erlaubte Basiswerte erworben (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - geregelte Märkte - amtlich notiert oder gehandelt werden) und flüssige Mittel gehalten werden. Geldmarktinstrumente dürfen im Zeitpunkt ihres Erwerbs eine Restlaufzeit von höchstens 12 Monaten haben.