DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG: Information für Anleihegläubiger - Update 1 (deutsch)

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    Eyemaxx Real Estate AG: Information für Anleihegläubiger - Update 1

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DGAP-News: One Square Advisory Services S.á.r.l. / Schlagwort(e):
Anleihe/Insolvenz
Eyemaxx Real Estate AG: Information für Anleihegläubiger - Update 1

08.11.2021 / 12:06
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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München, 8. November 2021

One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek bedanken sich bei allen
Anleihegläubigern der Eyemaxx Real Estate AG für die Teilnahme an der
Investoren-Telefonkonferenz vom 4. November 2021. Die Aufzeichnung der
Investoren-Telefonkonferenz kann unter
https://onesquareadvisors.com/eyemaxx/ abgerufen werden.
Aufgrund der seitdem eingetretenen Entwicklungen - insbesondere aufgrund des
nunmehr erfolgten Insolvenzantrags der Gesellschaft in Österreich - hat sich
die Dringlichkeit, sich dem Fremdinsolvenzantrag in Deutschland sowie den
Einberufungsverlangen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters anzuschließen,
weiter erhöht.
Dazu können sich Anleihegläubiger weiterhin per E-Mail unter
eyemaxx@onesquareadvisors.com registrieren.

Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Auslöser - (Vermutete) Zahlungsunfähigkeit der Eyemaxx Real Estate AG

In Ihrer Ad-hoc Mitteilung vom 25. Oktober 2021 hat die Eyemaxx Real Estate
AG bekannt gegeben, dass sie nicht über die notwendigen Finanzmittel
verfügt, um die am 26. Oktober fälligen halbjährlichen Zinsen i.H.v. EUR 1,5
Mio. für die Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2GSSP / ISIN:
DE000A2GSSP3) fristgerecht zu leisten. Ursächlich dafür seien bisher nicht
eingegangene Zahlungsflüsse aus getätigten Projektverkäufen im mittleren
einstelligen Millionenbereich sowie deren gescheiterte Refinanzierung. Damit
hat die Gesellschaft selbst ihre Zahlungsunfähigkeit verkündet, jedenfalls
muss von der Vermutung einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden.
Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung waren Anleihegläubiger aus allen
drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit
der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx
Real Estate AG zu organisieren. In Abstimmung mit wesentlichen
Anleihegläubigern hatten One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek den Kontakt
mit der Eyemaxx Real Estate AG gesucht, um eine außergerichtliche Lösung zu
finden. Leider hatten diese Bemühungen keinen Erfolg, die Eyemaxx Real
Estate AG stand für einen konstruktiven Dialog nicht zur Verfügung.

Insolvenzantrag der Eyemaxx Real Estate AG

Wie im Vorfeld vermutet und wie sich inzwischen bestätigt hat, plante die
Eyemaxx Real Estate AG einen Insolvenzantrag in Österreich. Zudem hat die
Eyemaxx Real Estate AG Herrn RA Dirk Eichelbaum als Generalbevollmächtigten
in Deutschland bestellt. Herr Eichelbaum ist ein erfahrener Fachanwalt für
Insolvenzrecht mit zahlreichen Referenzen, der ehemals bei der Düsseldorfer
Kanzlei Buchalik Brömmekamp tätig war und heute selbständig ist.
Informationen zu Herrn Eichelbaum finden sich auf seiner Website (
https://dirk-eichelbaum.de/) sowie in der Presse, z.B. unter (

https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article169009828/Unsittliches-Angebot-fuer-Trigema-Chef-Grupp.html?cid=socialmedia.email.sharebutton).

Wie in den österreichischen Insolvenznachrichten vom 5. November bekannt
gemacht, hat die Eyemaxx Real Estate AG einen Antrag auf ein
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in
Österreich gestellt. Das Verfahren wurde vom Landesgericht Korneuburg
offiziell inzwischen eröffnet:

  * Das Unternehmen soll während des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden.
    Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits eingeleitet und ein
    Sanierungsplan erarbeitet.

  * Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von
    20%, zahlbar innerhalb von drei Jahren, an. Dies entspricht der
    gesetzlichen Mindestquote.

  * Zur Insolvenz- bzw. Masseverwalterin wurde Frau Dr. Ulla Reisch,
    Rechtsanwältin in Wien, bestellt. Die Verwalterin wird in den nächsten
    Wochen prüfen, ob die Sanierungsbestrebungen aufrechterhalten werden
    können. Die Verwalterin hat bereits mit One Square im Hinblick auf die
    Vertretung der Anleihegläubiger Kontakt aufgenommen.

  * Im Rahmen des Sanierungsverfahrens sind wichtige Termine und Fristen vom
    Gericht festgelegt worden:

      * bis 1. Dezember 2021: Anmeldefrist für Forderungen der Gläubiger,
        dies gilt auch für Anleihegläubiger

      * 15. Dezember 2021: Berichts- und Prüfungstagsatzung, auf der über
        das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden

      * 26. Januar 2022: Sanierungsplantagsatzung auf der über den von der
        Gesellschaft vorgelegten Sanierungsplan abgestimmt wird

Mittels dieser eng gesetzten Termine und Fristen sollen zeitnah Fakten
geschaffen werden. Der enge Zeitplan deutet darauf hin, dass das Verfahren
seitens der Gesellschaft von langer Hand vorbereitet ist und ein
Sanierungsplan, der die Gläubiger mit einer Quote von 20% abfinden soll,
erarbeitet wurde.

Daher ist für die Anleihegläubiger Eile geboten, sich zu organisieren und
eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren zu etablieren. One Square und
Heuking Kühn Lüer Wojtek haben sich bereit erklärt, die Vertretung der
Anleihegläubiger zu organisieren und im Insolvenzverfahren zu übernehmen.

Sanierungsverfahren in Österreich im Vergleich zu einer Insolvenz in
Deutschland

Durch die Antragstellung erkennt man die Bemühungen der Eyemaxx Real Estate
AG, das Verfahren in Österreich durchzuführen. Der Grund hierfür kann nur
darin liegen, dass sich für die Gesellschaft wesentliche Vorteile ergeben,
sehr zum Nachteil der Anleihegläubiger.
Das sogenannte Sanierungsverfahren in Österreich ist ein Insolvenzverfahren
und weist gewisse Parallelen zu einem deutschen Schutzschirmverfahren auf.
Dies bedeutet, dass die Eyemaxx Real Estate AG den Gläubigern einen
Sanierungsplan mit folgenden Eckpunkten vorlegen wird:

  * Der Eigentümer führt das Unternehmen fort

  * Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht

  * Die Anleihegläubiger werden mit 20% ihrer Forderungen abgefunden und
    müssen einen Verlust von 80% hinnehmen

Im Gegensatz zu Österreich ist in Deutschland keine Mindestquote festgelegt,
sondern die Quote ermittelt sich aus der tatsächlichen Verwertung der
vorhandenen Assets, deren Wert zumindest in dem letzten testierten
Einzeljahresabschluss bei EUR195,8 Mio. lag, ein Indiz für eine deutlich
höhere Quote als 20%. In Kombination mit der kurzen Frist sowie der für die
meist deutschen Anleihegläubiger nicht geläufigen Vorgehensweise besteht die
Gefahr, dass durch diese Quote die Aktionäre der Eyemaxx Real Estate AG
überproportional durch das Verfahren in Österreich profitieren.

Zudem verliert der Vorstand einer AG in einem deutschen Insolvenzverfahren
seine Handlungsfähigkeit.

Ferner zeigt die Erfahrung mit österreichischen Insolvenzverfahren, dass die
Rechte deutscher Anleihegläubiger in einem deutschen Insolvenzverfahren
einfacher geltend zu machen und sehr viel besser durchsetzbar sind.

Das österreichische Insolvenzrecht sieht für Anleihegläubiger einer
deutschen Anleihe keinen gemeinsamen Vertreter vor. Jeder Anleihegläubiger
muss seine Forderung selbst anmelden und am Verfahren sowie den Abstimmungen
selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen.

Die Abstimmung über den Sanierungsplan erfolgt nicht in Gläubigergruppen,
sondern durch die Gläubigergesamtheit sowohl nach der Höhe der
festgestellten Forderungen sowie nach der Anzahl der registrierten
Gläubiger. Deshalb ist es von höchster Bedeutung, dass sich viele
Anleihegläubiger registrieren bzw. vertreten lassen, um mit einer Mehrheit
die Rechte der Anleihegläubiger zu wahren und zu vertreten.

Bisher ergriffene Maßnahmen - Fremdinsolvenzantrag und Einberufungsverlangen
Fremdinsolvenzantrag

One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek haben bereits eine Reihe von
Gegenmaßnahmen ergriffen, um die Rechte der Anleihegläubiger bestmöglich zu
schützen und zu vertreten.

One Square hat bereits am 02. November 2021 beim Amtsgericht in
Aschaffenburg gegen die Eyemaxx Real Estate AG einen Fremdinsolvenzantrag,
hilfsweise einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
gestellt. Sofern das Gericht in Aschaffenburg ein solches
Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet, würden die sich in Deutschland
befindlichen Assets der Eyemaxx Real Estate AG auch in Deutschland verwertet
und somit nicht unter den in Österreich vorgelegten Sanierungsplan fallen.

Damit könnte zumindest für die 'deutschen Assets" eine faire, marktgerechte
Verwertung durch einen deutschen Insolvenzverwalter sichergestellt werden.

Zudem muss bei einem Insolvenzverfahren in Deutschland zwingend die
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erfolgen. Bei einem
Insolvenzverfahren in Österreich gilt diese Schutzvorschrift nicht. Daher
ist es wichtig, den Fremdantrag in Deutschland auf Eröffnung eines
Sekundärverfahrens in Deutschland weiter zu verfolgen.

Das Gericht in Aschaffenburg hat den Fremdinsolvenzantrag der Gesellschaft
zur Stellungnahme zugestellt und wird nach Erhalt der Stellungnahme über die
Eröffnung eines vorläufigen Sekundärinsolvenzverfahrens entscheiden. In
jedem Falle gewinnt der gestellte Antrag deutlich an Gewicht, wenn sich
möglichst viele Anleihegläubiger anschließen.

Einberufungsverlangen

Nach Absprache mit mehreren großen Anleihegläubigern, hat One Square
unterstützt durch Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Einberufungsverlangen an die
Eyemaxx Real Estate AG für eine Gläubigerversammlung zur Wahl eines
gemeinsamen Vertreters für jede der von der Eyemaxx Real Estate AG
emittierten Anleihen gestellt, um eine bestmögliche Vertretung der
Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen.
Die Regelung in § 19 Abs. 3 SchVG, wonach der gemeinsame Vertreter
berechtigt ist, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu
machen, bezieht sich nur auf Insolvenzverfahren in Deutschland.
Für das österreichische Insolvenzverfahren heißt das zunächst, der
gemeinsame Vertreter kann die Anleihegläubiger nicht gesamtheitlich
vertreten und z.B. Forderungen anmelden, sondern muss durch Einzelvollmacht
jedes Anleihegläubigers legitimiert werden. Dies bringt für die
Anleihegläubiger erhebliche Nachteile mit sich:

  * Jeder Anleiheinhaber muss seine Forderung im Rahmen des
    Insolvenzverfahrens individuell anmelden oder individuell einen
    Vertreter bevollmächtigen. Dies ist viel Aufwand insbesondere für kleine
    Gläubiger. Der gemeinsame Vertreter nimmt üblicherweise eine
    Globalanmeldung der Forderungen aller Anleihegläubiger vor.

  * Ohne gemeinsamen Vertreter muss jeder Anleihegläubiger seine Rechte
    selbst wahrnehmen oder individuell einen Vertreter bevollmächtigen

  * Weitere Schutzvorschriften des §19 SchVG, wie etwa Gleichbehandlung,
    gelten nicht bei einem Verfahren in Österreich.

  * Es kommen wegen des Verfahrens im Ausland erhöhte Kosten auf die
    Anleihegläubiger zu

Allerdings werden wir in den von uns einberufenen
Anleihegläubigerversammlungen einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu
stellen, der entsprechende Rechte auch in Österreich einräumt. Wir sehen
eine hohe Chance, dass damit die Legitimation des gemeinsamen Vertreters
auch in Österreich anerkannt wird, da dies das Innenverhältnis der
Ausgestaltung der Anleiherechte betrifft und sich nach deutschem Recht
richtet.

Rechtlicher Hintergrund / Nächste Schritte

Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters

Die Einberufung einer Gläubigerversammlung ist durch das eröffnete
Insolvenzverfahren nicht überholt. Ein Quorum von 5% des ausstehenden
Nennwerts einer Anleihe kann verlangen, dass die Eyemaxx Real Estate AG eine
erste Gläubigerversammlung zur Bestellung des gemeinsamen Vertreters
einberuft. Sollte Eyemaxx Real Estate AG die Einberufung einer
Gläubigerversammlung verweigern, haben 5% der Anleihegläubiger einer Anleihe
das Recht, einen Antrag auf Einberufung eines solchen Verfahrens beim
zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Wurde bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein gemeinsamer Vertreter
bestellt, ruft das zuständige Insolvenzgericht bei einem Verfahren in
Deutschland von Amts wegen zu einer Gläubigerversammlung auf. Bleibt es
(nur) bei dem jetzt eröffneten Verfahren in Österreich, gilt das nicht. Ist
ein gemeinsamer Vertreter bestellt, so vertritt er die Anleihegläubiger im
Insolvenzverfahren und sammelt und koordiniert die Informationen.

Nächste Schritte

Es ist dringend geboten, dass die Anleihegläubiger ihre Rechte wahrnehmen.
Je breiter die Basis ist, desto stärker wird die Position der
Anleihegläubiger. Schließen Sie sich daher bitte dem Fremdinsolvenzantrag
sowie dem Einberufungsverlangen an.

One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek stehen für die Vertretung der
Anleihegläubiger sowohl als gemeinsamer Vertreter als auch auf Basis von
Einzelvollmachten zur Verfügung. Den einzelnen Anleihegläubigern entstehen
für die Vertretung durch One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek keine
zusätzlichen Kosten. Eine eventuelle Vergütung erfolgt im Rahmen des
Insolvenzverfahrens.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an One Square unter
eyemaxx@onesquareadvisors.com.


Kontakt
One Square Advisors
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
E-Mail: eyemaxx@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com


Über One Square

One Square Advisors GmbH ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz
in München, Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf und London und gehört
zu den führenden Corporate Finance Adressen in Deutschland. Alle Partner und
Teammitglieder verfügen über jahrelange Transaktions- &
Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften,
Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen
tätig. One Square hat seit 2009 über 100 Transaktionen erfolgreich
durchgeführt und hat einen hervorragenden Track Record bei der Vertretung
von Anleihegläubigern in Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.

Über Heuking Kühn Lüer Wojtek

Mit über 400 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an acht Standorten
in Deutschland und einem Büro in Zürich ist Heuking Kühn Lüer Wojtek eine
der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Vor 50 Jahren
gegründet, gehört Heuking Kühn Lüer Wojtek laut Branchenverlag JUVE zu den
TOP 10 der umsatzstärksten Kanzleien in Deutschland und wird dort u.a. für
die Bereiche Anleihen, Restrukturierung, M&A und andere Bereiche als eine
der führenden Kanzleien empfohlen. Die Bandbreite unserer juristischen
Beratung reicht von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im In- und
Ausland bis hin zu internationalen (auch börsennotierten) Großunternehmen in
allen wirtschaftsrechtlichen Belangen.


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