DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Eyemaxx Real Estate AG zur Interessensbündelung auf (deutsch)

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Eyemaxx Real Estate AG zur Interessensbündelung auf

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Anleihe/Insolvenz
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der
Eyemaxx Real Estate AG zur Interessensbündelung auf

10.11.2021 / 11:00
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Die Eyemaxx Real Estate AG hat bekannt gegeben, dass sie nicht über die
notwendigen Finanzmittel verfügt, um die am 26. Oktober 2021 fälligen Zinsen
für eine ausstehende Anleihe fristgerecht zu leisten. Hauptgrund dafür seien
bisher nicht eingegangene Zahlungsflüsse aus getätigten Projektverkäufen im
mittleren einstelligen Millionenbereich sowie deren gescheiterte
Refinanzierung.

Die Gesellschaft hat daher einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne
Eigenverwaltung am Landesgericht Korneuburg in Österreich (Bundesland
Niederösterreich) gestellt. Das Verfahren wurde inzwischen eröffnet. Zur
Insolvenz- bzw. Masseverwalterin wurde Frau Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin
in Wien, bestellt. Das Sanierungsverfahren ermöglicht es dem Unternehmen
grundsätzlich, das Unternehmen zunächst fortzuführen und eine Einigung mit
den Gläubigern über die Höhe und den Zeitpunkt der Rückzahlung der
Verbindlichkeiten zu finden, wobei die Gläubiger eine gesetzliche
Mindestquote von 20 % erhalten müssen.

Am 15. Dezember 2021 findet der Berichts- und Prüfungstermin, auf dem über
das Verfahren berichtet wird und die Forderungen festgestellt werden, statt.
Forderungen müssen bis zum 01. Dezember 2021 angemeldet werden. Am 26.
Januar 2022 soll schließlich über den von der Gesellschaft vorgelegten
Sanierungsplan abgestimmt werden.

Aus Sicht der SdK ist das Vorgehen des Vorstands der Eyemaxx AG höchst
fragwürdig. Zunächst ist verwunderlich, dass der Insolvenzantrag in
Österreich statt am Unternehmenssitz der Gesellschaft in Aschaffenburg
gestellt wurde. Neben dem Unternehmenssitz befinden sich auch zahlreiche
Standorte des Unternehmens in Deutschland. Ferner hat das Unternehmen drei
Anleihen nach deutschem Recht begeben:

1. Anleihe 2018/2023 (WKN: A2GSSP / ISIN: DE000A2GSSP3)

2. Anleihe 2019/2023 (WKN: A2YPEZ / ISIN: DE000A2YPEZ1)

3. Anleihe 2020/2024 (WKN: A289PZ / ISIN: DE000A289PZ4)

Somit liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit aus Sicht der SdK in
Deutschland. Konsequenterweise hätte somit auch ein Insolvenzverfahren in
Deutschland geführt werden müssen.
Um sicherzustellen, dass die Anleiheinhaber im Insolvenzverfahren nicht
übervorteilt werden, ruft die SdK daher alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre
Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und das Stimmrecht
wahrzunehmen.

Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ist es unbedingt erforderlich,
die Forderung bis zum 01. Dezember 2021 angemeldet zu haben. Die SdK bietet
den Anleiheinhabern einen kostenlosen Anmeldeservice und eine kostenlose
Stimmrechtsvertretung an. Für weitere Informationen zum Verfahren und können
sich betroffene Anleger unter www.sdk.org/eyemaxx zu einem kostenlosen
Newsletter anmelden.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.

München, den 10. November 2021
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
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