DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Wirecard - OLG München: Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY (deutsch)
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Dr. Greger & Collegen: Wirecard - OLG München: Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY
^ DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache Dr. Greger & Collegen: Wirecard - OLG München: Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY 10.12.2021 / 12:02 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Wirecard - OLG München Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY 10.12.2021 - Im Wirecard-Skandal steigen die Chancen der geschädigten Aktionäre auf Schadensersatz gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Ganz aktuell gab der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in einem Hinweis Klagen der Aktionäre gegen EY viel Aufwind. In dem Hinweis hatte der Senat eine für den Anleger negative Entscheidung des Landgerichts München deutlich beanstandet, welches die Klage ohne jegliche Beweisaufnahme abgewiesen hatte. Wie das OLG München jetzt feststellte, hätte das Landgericht allerdings analog zum Dieselskandal sehr viel genauer prüfen müssen, ob EY bei seiner Bilanztestierung vorsätzlich sittenwidrig handelte. "Die Vielzahl der vom OLG gerügten Punkte sowie die Deutlichkeit, in der die Hinweise verfasst wurden, lässt erkennen, dass das Oberlandesgericht von der aktuellen Verfahrenspraxis des Landgerichts München in den EY-Verfahren wenig hält. Die Chancen, gegen EY vorzugehen sind damit gestiegen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Es wird sich nun zeigen, wie das Landgericht mit diesen deutlichen Hinweisen des OLG umgeht. "Ich rechne damit, dass die einzuholenden Gutachten unsere Rechtsauffassung bestätigen werden, dass EY hier vorsätzlich gegen ihre Pflichten verstoßen hat", so Dr. Greger weiter. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen setzt sich seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals für die Rechte der Wirecard-Anleger ein. Die Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten der Kanzlei zählt über 4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat die Kanzlei bereits mit der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Ein Fokus der Kanzlei liegt auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei substantielle Anzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt. Mit weiteren Klagen wird der Druck auf EY erhöht. Wirecard-Aktionäre, die weitere Informationen über ihre Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse wirecard@dr-greger.de möglich. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen. Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen Standort München: Prinzregentenstraße 54 80538 München Tel.: 089 / 237 08 480 Fax: 089 / 237 08 4811 Standort Regensburg: Dr.-Leo-Ritter-Str. 7 93049 Regensburg Tel.: 0941 / 630 99 60 Fax: 0941 / 630 99 620 Web: www.dr-greger.de --------------------------------------------------------------------------- 10.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- 1256604 10.12.2021 °