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Dr. Greger & Collegen: Wirecard - OLG München: Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY

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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: Wirecard - OLG München: Positive Hinweise für Anleger
in Verfahren gegen EY

10.12.2021 / 12:02
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Wirecard - OLG München
Positive Hinweise für Anleger in Verfahren gegen EY

10.12.2021 - Im Wirecard-Skandal steigen die Chancen der geschädigten
Aktionäre auf Schadensersatz gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Ganz aktuell gab der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in einem
Hinweis Klagen der Aktionäre gegen EY viel Aufwind. In dem Hinweis hatte der
Senat eine für den Anleger negative Entscheidung des Landgerichts München
deutlich beanstandet, welches die Klage ohne jegliche Beweisaufnahme
abgewiesen hatte. Wie das OLG München jetzt feststellte, hätte das
Landgericht allerdings analog zum Dieselskandal sehr viel genauer prüfen
müssen, ob EY bei seiner Bilanztestierung vorsätzlich sittenwidrig handelte.

"Die Vielzahl der vom OLG gerügten Punkte sowie die Deutlichkeit, in der die
Hinweise verfasst wurden, lässt erkennen, dass das Oberlandesgericht von der
aktuellen Verfahrenspraxis des Landgerichts München in den EY-Verfahren
wenig hält. Die Chancen, gegen EY vorzugehen sind damit gestiegen", so
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger. Es wird sich nun zeigen, wie das Landgericht mit diesen deutlichen
Hinweisen des OLG umgeht. "Ich rechne damit, dass die einzuholenden
Gutachten unsere Rechtsauffassung bestätigen werden, dass EY hier
vorsätzlich gegen ihre Pflichten verstoßen hat", so Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen setzt sich seit Bekanntwerden des
Wirecard-Skandals für die Rechte der Wirecard-Anleger ein. Die
Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten der Kanzlei zählt über
4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat die Kanzlei bereits mit
der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Ein Fokus der Kanzlei liegt auf der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei substantielle
Anzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt. Mit weiteren Klagen
wird der Druck auf EY erhöht.

Wirecard-Aktionäre, die weitere Informationen über ihre
Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY
wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger &
Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle
Kontaktaufnahme mit der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die
bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich
vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist,
ist unter der E-Mail-Adresse

wirecard@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.




Kontakt:
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