DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: P&R-Insolvenzverwalter beantragt Mahnbescheide - Betroffene müssen schnell handeln! (deutsch)

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Dr. Greger & Collegen: P&R-Insolvenzverwalter beantragt Mahnbescheide - Betroffene müssen schnell handeln!

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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: P&R-Insolvenzverwalter beantragt Mahnbescheide -
Betroffene müssen schnell handeln!

21.12.2021 / 13:15
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P&R-Insolvenzverwalter beantragt Mahnbescheide: Betroffene müssen schnell
handeln!

21.12.2021: Der Insolvenzverwalter der P&R-Vertriebsgesellschaften fordert
P&R-Kunden, die ihm gegenüber bislang keine Hemmungsvereinbarung abgegeben
haben, aktuell per Mahnbescheid dazu auf, die in der Vergangenheit von P&R
erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Betroffen sind Zahlungen, die bis vier
Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet wurden.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einen Mahnbescheid erhalten habe?

Wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wurde, ist schnelles Handeln gefragt.
Mit Zustellung des Mahnbescheids beginnt eine zweiwöchige Widerspruchsfrist
zu laufen. Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich an unsere Kanzlei zu
wenden, um die weitere Vorgehensweise bzw. fristwahrende Maßnahmen zu
besprechen.

Betroffene Anleger können sich für weitergehende Informationen unter

PR-Mahnbescheid@dr-greger.de

an die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger &
Collegen, die bereits über 1.000 geschädigte P&R-Anleger vertritt, wenden.



Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de


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